Biokunststoffe
hingegen, die aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt werden, verrotten
rasch und rückstandsfrei und entlasten zudem die ohnedies limitierten
Vorräte fossiler Ressourcen. Als Ausgangsstoffe eignen sich Zucker,
Zellulose und vor allem Pflanzenstärke, die aus Erdäpfeln, Mais,
Weizen und Zuckerrüben gewonnen wird. Durch Gärprozesse entsteht
Polymilchsäure (PLA), die Produkten petrochemischen Ursprungs nicht nur
bei Sauerstoffdurchlässigkeit und Temperaturbeständigkeit überlegen
ist.
Abgeschlossene Studien
in Gartenbetrieben und Pilotprojekte in Deutschland weisen Vielfalt und
Wirkkraft der Anwendungsmöglichkeiten nach. Als weiterer positiver Effekt
eines vermehrten Einsatzes von Biokunststoffen bieten deren Produktion neue
Absatzmärkte für die heimischen Bauern. Wiederum ist es einzig
eine Frage des politischen Willens, ob im Interesse der Umwelt, der heimischen
Bauern und der Unabhängigkeit von Importen entschieden wird.
Der Einsatz von
Tragetaschen aus Biokunststoffen würde der österreichischen Wirtschaft
somit wesentlich zugute kommen – vor allem, weil die nötigen
Rohstoffe nicht importiert werden müssen. Der Einsatz von Tragetaschen
soll also sukzessive reduziert werden.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich
einen gemeinsamen Weg zu entwickeln, um den Einsatz von Tragetaschen aus nicht
verrottbarem Kunststoff sukzessive zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz
von Tragetaschen aus biogenen Kunststoffen sowie recycelbarem Papier zu
forcieren.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.13
Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Pröll! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Da es sich beim Antrag zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002 um einen Vier-Parteien-Antrag handelt, der einstimmig angenommen wurde, erübrigt es sich, in diesem Debattenbeitrag Überzeugungsarbeit zu leisten.
Es ist jedem klar, dass im Sinne der Entsorgungssicherheit in Österreich das Hauptaugenmerk bei den vorhandenen Deponiekapazitäten liegen muss. In weiser Voraussicht hat die EU-Verbringungsverordnung Nr. 93/259 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, selbstständig Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbringung von Abfällen ganz oder teilweise zu verbieten. Speziell aufgrund dieser Entsorgungsproblematik waren wir vom BZÖ bereit, diesen Antrag, der sich implizit mit Verbringung von Asbestabfällen nach Österreich und deren Entsorgungsverbot beschäftigt, auch mitzutragen. Wir werden dem Antrag auch zustimmen.
Aber, meine Damen und Herren, ich möchte schon darauf hinweisen, dass auch alle anderen 26 EU-Staaten das gleiche Recht haben, und ich frage mich und frage Sie:
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