Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 166

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Biokunststoffe hingegen, die aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt werden, ver­rotten rasch und rückstandsfrei und entlasten zudem die ohnedies limitierten Vorräte fossiler Ressourcen. Als Ausgangsstoffe eignen sich Zucker, Zellulose und vor allem Pflanzenstärke, die aus Erdäpfeln, Mais, Weizen und Zuckerrüben gewonnen wird. Durch Gärprozesse entsteht Polymilchsäure (PLA), die Produkten petrochemischen Ursprungs nicht nur bei Sauerstoffdurchlässigkeit und Temperaturbeständigkeit über­legen ist.

Abgeschlossene Studien in Gartenbetrieben und Pilotprojekte in Deutschland weisen Vielfalt und Wirkkraft der Anwendungsmöglichkeiten nach. Als weiterer positiver Effekt eines vermehrten Einsatzes von Biokunststoffen bieten deren Produktion neue Absatz­märkte für die heimischen Bauern. Wiederum ist es einzig eine Frage des politischen Willens, ob im Interesse der Umwelt, der heimischen Bauern und der Unabhängigkeit von Importen entschieden wird.

Der Einsatz von Tragetaschen aus Biokunststoffen würde der österreichischen Wirt­schaft somit wesentlich zugute kommen – vor allem, weil die nötigen Rohstoffe nicht importiert werden müssen. Der Einsatz von Tragetaschen soll also sukzessive redu­ziert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich einen gemein­samen Weg zu entwickeln, um den  Einsatz von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff sukzessive zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz von Tragetaschen aus biogenen Kunststoffen sowie recycelbarem Papier zu forcieren.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.13.33

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Pröll! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Da es sich beim Antrag zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002 um einen Vier-Parteien-Antrag handelt, der einstimmig angenommen wurde, erübrigt es sich, in diesem Debattenbeitrag Überzeugungsarbeit zu leisten.

Es ist jedem klar, dass im Sinne der Entsorgungssicherheit in Österreich das Hauptau­genmerk bei den vorhandenen Deponiekapazitäten liegen muss. In weiser Voraussicht hat die EU-Verbringungsverordnung Nr. 93/259 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, selbstständig Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbringung von Abfällen ganz oder teilweise zu verbieten. Speziell aufgrund dieser Entsorgungsproblematik wa­ren wir vom BZÖ bereit, diesen Antrag, der sich implizit mit Verbringung von Asbestab­fällen nach Österreich und deren Entsorgungsverbot beschäftigt, auch mitzutragen. Wir werden dem Antrag auch zustimmen.

Aber, meine Damen und Herren, ich möchte schon darauf hinweisen, dass auch alle anderen 26 EU-Staaten das gleiche Recht haben, und ich frage mich und frage Sie:


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