Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 173

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Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertre­tungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa (45 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesord­nung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.38.19

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, postovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich komme deswegen als Erste an die Reihe, weil die Grünen diesem Abkommen ihre Zustimmung verweigern. Das wird vielleicht in diese Materie Eingeweihte ein bisschen verwundern, weil sich ja vor noch nicht allzu langer Zeit das Plenum mit zwei ähnlichen Abkommen beschäftigt hat – einem mit Slowenien, einem mit Malta. Die waren da­mals – und das ist quasi ein Hinweis, der mich hellhörig gemacht hat – nicht im Innen­ausschuss auf der Tagesordnung und wurden nicht im Innenausschuss wie dieses heutige Abkommen behandelt, sondern damals im Außenpolitischen Ausschuss.

Da das schon ein bisschen auffällig war, haben wir uns dieses Abkommen genauer an­geschaut – und siehe da: Es ist doch nicht das, als was es vorher angekündigt wurde, nämlich Routine und das, was ohnehin schon einmal war, sondern dieses Abkommen geht weit über das Abkommen mit Slowenien und Malta hinaus. Der Artikel 1 ist eine Verfassungsbestimmung, und darin – das ist jetzt der Hauptgrund unserer Skepsis und unserer Ablehnung – heißt es, dass es um die Erfassung biometrischer Daten von Visa-Werbern, Visa-Werberinnen geht.

Das wäre ja möglicherweise noch erklärbar, wenn man sich zur Frage der Erfassung von biometrischen Daten nicht allzu kritisch stellt – was die Grünen allerdings tun.

Aber da gibt es noch eine andere Auffälligkeit, die aus meiner Sicht besonders begrün­det Anlass dafür gibt, dieses Abkommen in dieser Form nicht anzunehmen. Es steht nämlich im Artikel 4 der Satz:

„Es besteht allerdings keine Haftung einer Vertragspartei für Tätigkeiten, die für die andere Vertragspartei gesetzt wurden.“

Insgesamt geht es bei diesem Abkommen darum, dass ungarische Behörden Tätigkei­ten für österreichische Behörden machen im Zusammenhang mit Visa-Werbern/-Wer­berinnen in Ländern, in denen Österreich keine Vertretung hat. (Ruf: Und umge­kehrt!) – Und umgekehrt, ja. Das ist deshalb so virulent, weil Österreich keine Vertre­tungseinrichtung, also Botschaft oder Vertretungsbehörde in Moldawien hat und Rumä­nien inzwischen EU-Land ist. Wohin also wenden sich Moldawierinnen und Moldawier, wenn sie – Touristenvisum, Geschäftsvisum, was auch immer – nach Österreich wol­len? – Es soll ja vorkommen, dass man aus Moldawien auch nach Österreich reisen will. In dem Fall, wenn dieses Abkommen in Kraft tritt, sollen sie sich an die ungarische Vertretungsbehörde wenden, die für Österreich tätig wird.

Aber es besteht – und jetzt komme ich zum Artikel 4 – keine Haftung einer Vertrags­partei für die Tätigkeit, die für die andere Vertragspartei gesetzt wurde. Und das wird dann in den Erläuterungen zu diesem Abkommen auch noch erklärt mit dem Satz: „Eine Haftung der Vertragsparteien für die durchgeführten Tätigkeiten besteht jedoch nicht.“

 


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