mangelnden Eloquenz, dass es mir nicht gelungen ist, Frau Abgeordnete Stoisits zu überzeugen beziehungsweise das Herz des Abgeordneten Pilz zu gewinnen – was mir Kopfzerbrechen bereitet.
Aber ich will jetzt versuchen, vielleicht etwas klarer die Antwort zu geben: Der Haftungsausschluss, der in diesem Abkommen vorgesehen ist, ist ein völkerrechtlicher Haftungsausschluss. Das heißt – und so steht es ja auch drinnen –, es ist ein Haftungsausschluss zwischen den Staaten: Was immer passiert, was der eine oder der andere Vertragsstaat tut oder tun muss in Erfüllung einer Haftungspflicht gegenüber einem Bürger, einem Drittbürger oder einer Drittbürgerin, haftet er der anderen Vertragspartei nicht völkerrechtlich.
Also, konkret heißt das: Wenn heute – und wir nehmen jetzt den noch entfernter liegenden Fall – eine ungarische Vertretungsbehörde etwa in Chişinau einer Drittbürgerin oder einem Drittbürger ein Visum erteilt oder nicht erteilt, dabei einen Fehler begeht, schuldhaft handelt, dann kann diese Bürgerin/dieser Bürger selbstverständlich gegen dieses ungarische Organ nach den Vorschriften des anwendbaren ungarischen Gesetzes selbstverständlich entsprechenden Schadenersatz oder Haftung verlangen.
Die ungarische Seite, der ungarische Staat kann aber dafür, dass er in Erteilung eines österreichischen Visums für einen Drittbürger etwa in Haftung treten musste – also zum Beispiel etwas bezahlen musste oder verurteilt wurde –, nicht von Österreich etwas zurückverlangen. Der Haftungsausschluss ist ein rein zwischenstaatlicher, völkerrechtlicher Haftungsausschluss, wie er sich im Übrigen in relativ vielen Verträgen – nicht nur in dieser Art von Verträgen – findet.
Das heißt in keiner Weise, dass hier ausgeschlossen ist, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich beschwert fühlen, nach den Vorschriften des jeweiligen Staates – sei es des ungarischen Staates, sei es der Republik Österreich, natürlich einschließlich Amtshaftungsgesetz – versuchen, sich hier schadlos zu halten. – Ich hoffe, dass diese Auskunft nicht nur plausibel, sondern auch überzeugend ist.
Was die biometrischen Daten betrifft, so ist, glaube ich, die Antwort schon gegeben worden. Es ist einfach damals, beim letzten Abkommen dieser Art, noch so gewesen, dass es das noch nicht gegeben hat. Und es tritt ja bekanntlich erst dann in Kraft, wenn es eine entsprechende EU-Verordnung gibt. Die gibt es noch nicht, und da müssten dann selbstverständlich die Mitgliedstaaten auch noch zustimmen.
Ich kann übrigens zu dem, was ich schon im Ausschuss gesagt habe, noch ergänzend sagen – und das erscheint mir doch auch ein wesentlicher Qualitätsbeweis zu sein, jedenfalls der gemeinsamen Visa-Annahmestelle in Chişinau –, dass sich in der Zwischenzeit auch Dänemark, Lettland und Estland schon interessiert gezeigt haben, an dieser gemeinsamen Visa-Annahmestelle teilzunehmen, und dass sich Schweden und Luxemburg ebenfalls überlegen, daran teilzunehmen.
Am 25. April wird diese ungarische Stelle, diese ungarische Behörde eröffnet werden, und ich glaube, dass das sehr gut ist – vor allem auch gut für die Moldawier, die nicht nur in einem der ärmsten Staaten, wenn nicht dem ärmsten Staat Europas leben, sondern die jetzt auch nach dem Beitritt von Rumänien zur Europäischen Union, wenn sie ein österreichisches Visum haben wollen und daher nach Bukarest gehen müssen, ein rumänisches Visum haben müssen. Es spielen sich dort, wie ich einem Bericht unserer Botschaft in Bukarest, die ja auch für Moldawien zuständig ist, entnehme, fürchterliche Szenen ab. Und es ist daher dringend geboten, da Abhilfe zu schaffen.
Ich glaube, als ersten Schritt – und das ist ja nur ein erster Schritt! –, hier diese gemeinsame Annahmestelle einzurichten, ist eine gute Sache und kommt im Übrigen, wie ich höre, auch in Moldawien sehr gut an.
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