Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 183

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dass ich es sehr begrüße, dass wir mit unserem Nachbarn Ungarn in vernünftiger Art und Weise kooperieren. Ich sehe es auch als eine Vereinbarung der Vernunft.

Als jemand, deren Wurzeln in Ungarn liegen – meine Großeltern väterlicherseits waren ungarische Staatsbürger –, habe ich eine ganz besondere Beziehung und Bindung zu diesem Staat, und ich bin daher sehr froh über die Zusammenarbeit, die auf den ver­schiedensten Ebenen bereits hervorragend funktioniert. Die Zusammenarbeit an den Grenzen, in den Bereichen Zoll und Exekutive, wird schon seit längerem beispielge­bend demonstriert.

Vieles, meine Damen und Herren, hat sich in den letzten Jahren verbessert. Die un­garische Regierung und auch die ungarische Bevölkerung bemühen sich sehr, ein berechtigtes Mitglied der Europäischen Union zu sein, und sind auch bestrebt, den Anforderungen, die nicht immer leicht sind, gerecht zu werden.

Wer hätte vor einigen Jahren gedacht, dass wir den Fall des Eisernen Vorhangs erle­ben? Auch der Ungarnaufstand 1956, den ich als fünfjähriges Kind erlebt habe, fällt mir dabei ein. Die Aufnahme des großen Flüchtlingsstroms damals war für uns eine Selbst­verständlichkeit. Und auch das vergessen uns unsere ungarischen Freunde nicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Auch diese Zusammenarbeit, meine Damen und Herren, ist sehr begrüßenswert, und wir werden daher diesem Antrag gerne unsere Zustimmung erteilen. (Bravorufe und Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Freund. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.16.35

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Herren Staatssekretäre! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Spätestens ab dem kom­menden Jahr soll der Schengenraum um einige Länder erweitert werden. Die Perso­nenkontrollen zur Slowakei, Slowenien und Ungarn werden dann wegfallen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Dies ist ein erster Schritt zu mehr europäischer Integration, er setzt aber voraus, dass die neuen Grenzen so wie bisher von österreichischer Seite gut bewacht und ausreichend kontrolliert werden.

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage entstehen ab dem Schengenbeitritt Ungarns einige zusätzliche Kooperationen im Bereich der Auslandsvertretungen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ungarn ist seit 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Abkommen über die Zu­sammenarbeit mit den Auslandsvertretungen geschlossen, welches nun um eine wei­tere Zusammenarbeit im Bereich des Visa-Verfahrens ergänzt wird.

Diese Regierungsvorlage ist die rechtliche Grundlage dafür, dass sich die Republik Ös­terreich und die Republik Ungarn gegenseitig bei der Erteilung von einheitlichen Visa vertreten und einander jede zweckmäßige Hilfestellung gewähren. Ich glaube, das ist auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Die notwendige gemeinschaftsrecht­liche Grundlage dafür ist die vollwertige Schengenmitgliedschaft.

Konkret umfasst diese Kooperation neben der Hilfestellung durch die Auskünfte der Vertretung und die einfache Vereinbarung von Terminen auch die Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen und Belegen sowie die Erfassung von Antragsdaten. Inbe­griffen sind weiters die Erfassung von biometrischen Daten und die Einbeziehung der Bearbeitungsgebühren.

 


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