Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 187

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Der zweite Punkt, der in dieser Novelle beinhaltet ist, ist ein für mich sehr wesentlicher: Es soll die Antragsfrist für die Einbringung von Anträgen bei der Schiedsinstanz für Na­turalrestitutionen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Wir haben es ja auch in der Begründung festgehalten: vor allem auch deswegen, weil einige Gebietskörperschaften erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 die Schiedsinstanz zur Prüfung von Anträ­gen auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen eingesetzt haben und weitere Gebietskörperschaften dies voraussichtlich auch noch in diesem Jahr tun werden. – Das zum Inhalt dieser Novelle.

Ich möchte aber diese Gelegenheit hier im Rahmen der Debatte um das Entschädi­gungsfondsgesetz auch dazu wahrnehmen, Ihnen, meine Damen und Herren Abgeord­neten dieses Hauses, eine kurze Darstellung des Ist-Zustands zu geben.

Im Rahmen des Entschädigungsfonds wird mit einem erheblichen juristischen und Rechercheaufwand sehr intensiv gearbeitet. Ich möchte von dieser Stelle aus den 132 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Entschädigungsfonds sehr, sehr herzlich für ihre Arbeit und für ihren unermüdlichen Einsatz danken und bin zuversichtlich, dass wir zu einer guten und raschen Abwicklung der Entschädigungen kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie müssen wissen, die Anträge werden von den Antragstellerinnen und Antragstellern oft sehr einfach gestellt, und die Recherchearbeit im Rechtlichen wie im Faktischen wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht. Wir nehmen sehr viel Mühe und sehr viel Arbeit den Antragstellerinnen und Antragstellern mit Freude ab, denn ich glaube, dass dies auch unsere Aufgabe ist. Das ist allerdings natürlich auch der Grund dafür, warum vielleicht das eine oder andere Mal Kritik laut wird, wir seien zu langsam.

Ich lade wirklich alle sehr herzlich ein: Nehmen Sie sich die Zeit, besuchen Sie den Entschädigungsfonds einmal, schauen Sie sich an, mit welchen umfangreichen Akten dort gearbeitet werden muss, und Sie werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihre Anerkennung in noch viel höherem Maße entgegenbringen können.

Ganz konkret zu den Zahlen: Sie wissen, mehr als 20 000 Anträge, nämlich ganz kon­kret 20 641, wurden eingebracht. Es sind derzeit „nur“ – das sage ich jetzt unter Anfüh­rungszeichen – 4 628 Anträge definitiv auch schon ausgezahlt worden, aber es sind immerhin bereits 13 390 Anträge fertig bearbeitet, und es sind 15 195 Anträge juris­tisch abgeschlossen. Daher können wir wirklich mit gutem Grund sagen und behaup­ten: Wir werden bis Ende dieses Jahres über alle Anträge entschieden haben, was bedeutet, dass im Laufe des Jahres 2008 auch die Auszahlungen erfolgen können.

Ich glaube, das ist ein ambitioniertes Ziel. Dank der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden wir es erreichen können. Und damit kommt die Republik Österreich einem wichtigen Beitrag nach, den sie zu erledigen hat. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Frau Präsidentin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Er wünscht 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.32.44

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich darf zunächst auf das Jahr 2001 zurückblenden. Im Jänner wurde das Washingtoner Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staa­ten unterzeichnet. Kernpunkt war die Gründung des Allgemeinen Entschädigungsfonds mit einer Dotierung von 210 Millionen US-Dollar. Thema war dabei auch die Rechtssi-


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