Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 188

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cherheit als Voraussetzung. Und über 20 000 Anträge mit über 200 000 Einzelansprü­chen wurden gestellt.

Die Regierung Schüssel I hat damals – international viel beachtet – konkrete Umset­zungsmaßnahmen gesetzt: auf der einen Seite durch den Bundeskanzler Dr. Schüssel und den von Schüssel beauftragten Diplomaten Sucharipa und auf der anderen Seite durch Undersecretary Stuart Eizenstat  als Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten.

Diese Regierung hat durch diese Maßnahmen auch eindrucksvoll gezeigt, wie unge­recht die europäischen Sanktionen gegen diese Regierung waren. Präsident Khol be­zeichnete dieses Abkommen als eine Art Krönung umfangreicher Maßnahmen und Ge­setze zur Gegenleistung an Opfer des nationalsozialistischen Terrors und zur Wieder­gutmachung durch Rückstellungs- und ähnliche Gesetze.

In diesem Haus wurden insgesamt sieben Rückstellungsgesetze beschlossen: vier Rückstellungsdurchführungsgesetze, drei Rückgabegesetze, das Opferfürsorgegesetz, das Hilfsfondsgesetz, das Versöhnungsfondsgesetz für die Sklaven und Zwangsarbei­ter, das Nationalfondsgesetz und das Entschädigungsfondsgesetz, das heute wieder novelliert wird.

Ich danke den Verhandlern des Washingtoner Abkommens. Ich danke der Kultusge­meinde, die zunächst die Klagen in den Vereinigten Staaten unterstützt hat, diese Mei­nung aber dann geändert hat und so einen wesentlichen Schritt zur Erlangung der Rechtssicherheit gesetzt hat. Und ich danke der österreichischen Wirtschaft, die 210 Millionen US-Dollar aufgebracht hat, und auch den Abgeordneten in diesem Haus, da auch das Entschädigungsfondsgesetz einstimmig beziehungsweise mit jeweils gro­ßer Mehrheit beschlossen wurde.

Es war richtig, grundsätzlich an der Rechtssicherheit festzuhalten, wiewohl gewisse Sozialleistungen wie auch Rentenregelungen ausgeklammert und vorgezogen wurden, weil es sich da um ausschließlich nationale Regelungstatbestände handelte.

20 641 Anträge mit über 200 000 Einzelansprüchen wurden beziehungsweise werden von einem völkerrechtlichen Gericht unter englischem Vorsitz mit 132 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fonds und den Mitgliedern des Kuratoriums und des Komitees behandelt. Ich danke ausdrücklich auch diesem Personenkreis für die geleistete wert­volle Arbeit.

Bei der heutigen Gesetzesänderung geht es im Wesentlichen um drei Punkte: Wenn eine Entschädigungszahlung für Kunstgegenstände oder für Liegenschaften zum Bei­spiel bezahlt worden ist, soll eine Naturalrestitution möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass der erhaltene Betrag an den Allgemeinen Entschädigungsfonds zurückbe­zahlt wird. Die Frist der Antragstellung für Naturalrestitutionen wird bis 2007 verlängert. Und weiters erfolgt eine Ermächtigung zur Übermittlung von personenbezogenen Da­ten aus dem Nationalfonds.

Ich freue mich, dass alle Parteien diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Abgeordneter.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.36.16

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Herren Staats­sekretäre! Es ist irgendwie erstaunlich, wie es die ÖVP doch immer wieder schafft,


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