Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 186

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ausstellen werden dürfen, erst danach soll die Vertretungsbefugnis erweitert und eine gemeinsame Stelle eingerichtet werden.

Alles in allem, denke ich, ist es ein sehr gutes Abkommen zwischen Österreich und Ungarn. Gerade im Jahr des 50. Geburtstags der Europäischen Union sollte uns allen klar sein, Europa kann nur gemeinsam gelingen. Wir PolitikerInnen sollten alles dazu beitragen, dass Europa auch gelingen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages, dessen Artikel 1 Abs. 1 verfassungsändernd ist, in 31 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnte verfassungsändernde Bestimmung stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforder­liche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

19.27.2514. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 117/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Dr. Michael Spindelegger, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Pe­ter Fichtenbauer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Entschädigungsfondsgesetz ge­ändert wird (47 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nunmehr zum Punkt 14 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Mag. Prammer. – Bitte, Frau Präsidentin. 5 Minuten haben Sie sich vorgenommen.

 


19.27.59

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Frau Präsidentin Dr. Glawischnig! Mei­ne Herren auf der Regierungsbank! Ich möchte mich eingangs bei allen Fraktionen sehr herzlich bedanken, insbesondere natürlich bei jenen Abgeordneten, die mitge­holfen haben, dass es sehr rasch, sehr konstruktiv zu diesem Fünf-Parteien-Antrag gekommen ist, mit dem wir das Entschädigungsfondsgesetz ändern wollen.

Worum geht es bei dieser Änderung? – Im Wesentlichen um zwei Punkte: Ein Punkt ist, dass wir die Situation auf uns zukommen sehen, dass im Rahmen des Allgemeinen Entschädigungsfonds bereits entschiedene Entschädigungen zuerkannt wurden, später allerdings dann zum Beispiel Kunstobjekte zum Vorschein kommen, die natürlich auch als Naturalrestitution möglich wären. Um hier keine Doppelgleisigkeiten zu haben und den Entschädigten auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf das Objekt Anspruch zu er­heben, wollen wir genau diese Möglichkeit schaffen, die es bislang nicht gegeben hat.

 


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