Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 190

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Wir werden jetzt im Rahmen der Budgetberatungen noch Gelegenheit haben, uns ganz genau darüber zu informieren, wie es mit der Absicherung des Nationalfonds in den Budgets 2007 und 2008 ausschaut. Und ich verhehle nicht, dass es da einige Kritik gibt, die hoffentlich auf fruchtbaren Boden fallen wird. Das letzte Wort ist ja bei der ers­ten Lesung noch nicht gesprochen, erst bei der zweiten und dritten Lesung fällt die Ent­scheidung bei Gesetzen, wie Sie alle wissen, und da bin ich noch optimistisch. – Jetzt kann ich nicht mehr länger reden, aber Sie werden noch Gelegenheit haben, das in allen Details erörtert zu bekommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort gemeldet. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.42.29

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Abweisung der letzten Sammelklage in den USA und nach Bekanntmachung des Rechtsfriedens durch die österreichische Bundesregierung am 13. Dezember 2005 hat der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus mit den ersten Vorauszahlun­gen begonnen. Seit dem 11. Jänner 2006 ist der Fonds mit der Summe von – es wurde bereits erwähnt – 210 Millionen US-Dollar dotiert, wobei ein Betrag von 25 Millio­nen US-Dollar für Verluste aus Versicherungen fixiert wurde. Die laufenden Entschädi­gungszahlungen stellen vorläufige Leistungen dar, die durch eine Abänderung des Entschädigungsfondsgesetzes ermöglicht wurden. Damit können bereits vor der not­wendigen Bewertung sämtlicher Forderungen an den Entschädigungsfonds jene An­tragsteller vorgezogene Entschädigungszahlungen erhalten, deren Anträge bereits vom Antragskomitee entschieden wurden.

Voraussetzung für den Erhalt einer solchen vorläufigen Leistung ist die Abgabe einer Verzichtserklärung, in der die Antragsteller auf alle weiteren Ansprüche, außer auf all­fällige nochmalige Zahlung, verzichten. Bei den Vorauszahlungen werden ältere Jahr­gänge von Antragstellern, die noch direkt von der NS-Verfolgung und den Vermögens­entziehungen betroffen waren, bevorzugt berücksichtigt. Ende Jänner 2006 sind die ersten tausend Vorauszahlungen an Antragsteller in der ganzen Welt erfolgt. – So weit die Entwicklung.

Man kann durchaus sagen, dass die heutige Entschädigungsbereitschaft dieser Re­publik Österreich sich geradezu als ein Musterbeispiel – ich möchte fast sagen: rund­um auf der ganzen Welt – darstellt.

Jetzt komme ich aber schon zu einigen anderen Aspekten des Ganzen und stelle zunächst eine für mich sehr überraschende Übereinstimmung mit Frau Kollegin Stoisits fest. Mich hat nämlich ebenso bei der Vorbereitung eines verwundert: Diese nunmeh­rige Entschädigung hat tatsächlich Jahrzehnte gedauert. Wer waren denn in den ersten Jahrzehnten der Republik die Mächtigen in diesem Lande? – Es waren die, die auch heute mit einer Zweidrittelmehrheit in diesem Hohen Hause sitzen. Die weitverbreitete Haltung, meine Damen und Herren, im damaligen Österreich wurde von einem, vom legendären Helmut Qualtinger, punktgenau karikiert. Und jetzt habe ich Ihnen den Grund genannt, warum es so viele Jahrzehnte gedauert hat. Ich werde auch später noch einmal eine für mich sehr überraschende Übereinstimmung mit der Kollegin Stoi­sits feststellen.

Nun zu einem zweiten Aspekt, der mir viel wichtiger ist als dieser Blick in die Vergan­genheit: Warum am Anfang nicht? Weil wir ja die armen Überfallenen waren, und der­gleichen mehr. Wir kennen ja das alles, was sich in der ganzen Parteiengeschichte in


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