Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 191

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der Zwischenzeit abgespielt hat, sehr genau. – Ich komme nun auf Dinge zu sprechen, die heute aktuell sind.

Da darf ich zunächst einmal zum EU-Beitrittskandidaten Kroatien kommen. – Bevor be­reits gestellte Anträge österreichischer Staatsbürger durch die kroatischen Behörden bearbeitet beziehungsweise neu eingebracht werden können, ist der Abschluss einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien erforderlich. Diesbezügliche bilaterale Gespräche haben Mitte 2003 begonnen und wurden im April 2005 erfolgreich abgeschlossen. Das geplante Abkommen bezieht sich nur auf das Vermögen, welches nach 1955 enteignet wurde. Der Abkommenstext wurde mit 22. November 2005 paraphiert, aber bis heute durch das kroatische Parla­ment nicht ratifiziert. Der kroatische Präsident Stepan Mesic bezeichnete das Abkom­men über die Entschädigung der Donauschwaben als einen gefährlichen Präzedenz­fall und begründet damit die Nicht-Ratifikation durch das kroatische Parlament.

Unter Hinweis auf den Entschließungsantrag oder auch weitere Argumente, die ich noch kurz vorbringen werde, komme ich hier auf die zweite Übereinstimmung mit Frau Kollegin Stoisits. Sie hat nämlich ausgeführt, dass Raub, Mord und Vertreibung so fürchterliche Dinge sind, dass man das nicht einfach beiseiteschieben kann. Und da gebe ich ihr recht – aber das kann nicht nur, meine Damen und Herren, für ganz be­stimmte Fälle gelten, das muss in diesem Falle in einer Staatengemeinschaft für alle gelten, und von allen Staaten muss dies eingefordert werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe nunmehr folgenden Antrag ein, weil ich sehe, die Zeit läuft so schnell da­von – „AVNOJ“ und „Beneš“ brauche ich Ihnen nicht zu erklären –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Aspöck, Strache, Dr. Bösch, Dr. Kurzmann, Dipl.-Ing. Klement, Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Entschädigungs- und Restitutionsleis­tungen für Enteignete und Vertriebene in der Folge des 2. Weltkriegs auf Rechtsgrund­lage der AVNOJ-Beschlüsse und Beneš-Dekrete

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf bilateraler Ebene mit den Nachfolge­staaten der ehemaligen Republik Jugoslawien und der ehemaligen Tschechoslowakei und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass jene, die in der Folge des Zwei­ten Weltkrieges Unrecht durch Enteignung und Vertreibung erfahren haben, durch Ent­schädigung und Restitution zu ihrem Recht kommen. Dies ist durch das Verlangen der Aufhebung der menschenrechtswidrigen und den Kopenhagener Kriterien entgegen­stehenden jeweiligen Gesetze in den Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei und der Republik Jugoslawien umzusetzen.“

*****

Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


19.49.44

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben schon öfter über Änderungen im Ent-


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