schädigungsfondsgesetz diskutiert und haben sie auch immer mitgetragen, weil ich glaube, in dieser wichtigen und sensiblen Frage muss man auch flexibel sein.
Man muss immer wieder auch die Vollziehung der von uns beschlossenen Gesetze überprüfen und, wenn man Defizite sieht, ohne lange zuzuwarten auch die entsprechenden Änderungen verabschieden. Dazu sind wir natürlich, selbstverständlich gerne bereit, denn – das wurde auch schon angesprochen – da geht es auch wirklich um die Zeit.
So gut es ist, wenn auch die Erben von Opfern des Nationalsozialismus eine Entschädigung bekommen, in erster Linie wollen wir aber möglichst vielen Menschen, die direkt unter diesem Verbrechensregime gelitten haben, auch spät – sehr spät, aber doch – eine entsprechende Entschädigung zukommen lassen.
Da gebe ich schon den Vorrednern recht, die genau dieses „spät“ angesprochen haben: Es ist spät, und es ist bedauerlich, dass man so viele Jahrzehnte gebraucht hat, um noch wenigstens diese letzten Bereiche der – unter Anführungszeichen – „Wiedergutmachung“ – denn das ist ja sicherlich gar nicht möglich, aber zumindest symbolische Wiedergutmachung – zu leisten.
Und, Frau Kollegin Stoisits – sie ist nicht da –, meine Damen und Herren, das werden Sie uns schon auch zugestehen, dass wir nach dem, wie damals die Regierung Schüssel/Riess-Passer hier in diesem Hohen Haus, in Österreich von verschiedenen politischen Gruppen und in Europa diskreditiert worden ist, heute mit einem gewissen Stolz darauf blicken, dass es diese Regierung Schüssel/Riess-Passer gewesen ist, die dieses Versäumnis behoben hat, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)
Deshalb werden wir selbstverständlich auch dieser Änderung zustimmen. Auch ich schließe mich dem Dank und der Anerkennung an all die Verantwortlichen und Organisatoren im Fonds an. 13 000 bearbeitete Anträge ist eine sehr große Zahl, und es ist gerade in dieser sensiblen Frage auch wichtig, dass keine Fehler passieren, dass wirklich alles korrekt umgesetzt wird. Es geht um viel Geld, und jeder hat auch das Recht, dass das Geld, das da gespendet worden ist, das da aufgewendet worden ist, zielgerichtet eingesetzt wird. Es ist aber auch notwendig, unnötige Verwaltungsaufwendungen, Hürden und Schranken in den Hintergrund treten zu lassen und wirklich möglichst rasch zu helfen.
Kollege Aspöck! Ich gebe dir auch vollkommen recht, dass es in anderen Bereichen Unrecht gegeben hat, mit Opfern aus dieser Zeit. Du weißt, dass wir auch gemeinsam immer für die Behebung dieses Unrechts eingetreten sind und es sehr, sehr bedauern, dass in vielen Ländern – auch Mitgliedsländern der Europäischen Union – dieses Bewusstsein, das wir jetzt – das hat ja auch in Österreich lange gedauert – hier im Hohen Haus parteiübergreifend haben – davon gehe ich zumindest aus –, noch nicht Platz gegriffen hat.
Ich wehre mich nur ein bisschen oder bin immer vorsichtig, das eine mit dem anderen zu vermischen, und zwar in beide Richtungen, lieber Kollege Aspöck. Mich ärgert es auch immer, wenn wir hier im Parlament über Beneš-Dekrete, AVNOJ-Bestimmungen diskutiert haben, wenn dann von der anderen Seite wieder irgendetwas aufgerechnet wird. (Abg. Dr. Aspöck: Keine Aufrechnung!) Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Unrecht ist aber auch nicht teilbar. Es gibt kein gutes und kein schlechtes Unrecht, sondern es gibt Menschenrechtsverletzungen, es gibt Kriegsverbrechen, es gibt Unrecht, und überall dort, wo es passiert ist, egal von wem, egal an wem, ist es zu verurteilen und entsprechend auch anzuprangern. Es ist aber nichts gegenseitig aufzurechnen und nichts zu vermischen.
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