„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, ... um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag
anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig
angenommen.
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Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Ing. Westenthaler, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird, eine Frist bis 30. April 2007 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbstständigen Anträge 174/A bis 185/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 581/J bis 599/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Freitag, den 30. März, 9 Uhr, ein.
Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.
Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich bekannt, dass unmittelbar im Anschluss an diese Sitzung der Rechnungshofausschuss im Lokal V seine Sitzung abhält.
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Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.13 Uhr
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