Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 101

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cherinnen und Österreicher liegt oder ob wir hier nur irgendeiner Verpflichtung nach­kommen, von der wir glauben, sie erfüllen zu müssen, die aber nicht reell ist. Dabei geht es vor allem um den Krieg in Afghanistan, der sich, meine Damen und Herren, für die dortigen Koalitionstruppen sehr kritisch entwickelt – ein Krieg, mit dem die Republik Österreich nach unserer Auffassung eigentlich nichts mehr zu tun hat (Beifall bei der FPÖ), ein Krieg, aus dem wir uns eigentlich auch heraushalten sollten.

Dieses internationale Engagement der Republik Österreich, zu dem wir Freiheitlichen uns bekennen – durchaus, prinzipiell –, ist genau zu überprüfen, wie es in Einklang zu bringen ist mit den Interessen der Republik selbst.

Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Außenpolitik ist auch die Entwicklungszusam­menarbeit. Der Herr Vizekanzler hat sich heute in der Früh gerühmt, dass wir diese 0,51 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auch für die Entwicklungshilfe investieren wer­den. Grundsätzlich treten wir dafür ein, dass Entwicklungsländer unterstützt werden, aber – und dabei geht es vor allem um Staaten in Afrika – es ist der politische Begleit­prozess dieser Entwicklungshilfe klar zu fordern und auch nach klaren Kriterien einzu­richten. Meine Damen und Herren, bevor wir österreichische Mittel in Entwicklungszu­sammenarbeitsprojekte fließen lassen, muss das politische Umfeld in diesen Staaten stimmen, und wir müssen hier klare Kriterien verlangen, um unsere Mittel dort über­haupt einzusetzen.

Wir haben im Bereich der Außenpolitik zu beachten, dass das Bundesheer für die inter­nationalen Einsätze nicht das gesamte Budget verbrauchen kann, das für die Landes­verteidigung vorgesehen ist. Wir haben darauf zu achten, dass auch das österrei­chische Bundesheer bei seinen Einsätzen und bei seinen Verpflichtungen im Inland, vor allem bei seinen Einsätzen im Rahmen des Heimatschutzes, bei Katastrophenein­richtungen, als Struktur erhalten bleibt; aber dazu wird mein Fraktionskollege noch ge­sondert Stellung nehmen. – Ich danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

14.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Einem. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.54.16

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Erlauben Sie mir zunächst ein paar Worte zur Außenpolitik und dann ein paar Worte zum Budget des Außenministe­riums.

Punkt eins, vielleicht in Reaktion auf meinen Vorredner Abgeordneten Bösch: Das, was momentan zur Diskussion steht, ist nicht der Beitritt der Türkei zur Europäischen Uni­on. Das, was momentan und für die nächsten zehn Jahre zur Diskussion steht, ist die Frage, ob die Türkei überhaupt fähig wird, der Europäischen Union beizutreten, indem sie einen Reformprozess durchläuft, der sie dafür überhaupt erst fähig machen würde. Die Frage, ob sie schließlich beitreten soll, wird sowohl in der Türkei als auch bei uns zu entscheiden sein. Ich denke nur, der Prozess bis dorthin ist außerordentlich nütz­lich, um zu erreichen, dass die Türkei sich in einer Weise verändert, die in unserem In­teresse gelegen ist. (Abg. Strache: Wieder ohne Volksabstimmung! Wieder gegen die österreichische Bevölkerung!) Herr Abgeordneter Strache, die Frage der Volksabstim­mung ist, soweit ich das in Erinnerung habe, im Koalitionsabkommen festgehalten.

Zweiter Punkt: Verfassung. Es steht außer Zweifel, dass, wenn sich der Text ändert, er neu ratifiziert werden muss. Das braucht man ja nicht jedes Mal zu fordern, das ergibt sich von selbst. Die andere Frage ist, ob es wirklich eine besonders weise Entscheidung ist, in einer Volksabstimmung darüber entscheiden zu lassen, ob die


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