gung nicht mehr als, gerundet, 0,7 Prozent des BIP. Abgeordneter Gaál hat sehr, sehr richtig auf die Bedeutung für den Gesamtstaat verwiesen, was die Sicherheitspolitik und die Vorkehrungen für das Bundesheer betrifft. Allerdings zeigt ein Blick in die Budgetrede, dass das Bundesheer nicht mehr wert ist als sechs Zeilen des gesamten Werkes, das uns zugefügt worden ist.
Wir vonseiten der Freiheitlichen Partei verlangen, dass die oftmals beschworenen Erkenntnisse und Umsetzungsversprechungen aus dem Ergebnis der Bundesheer-Reformkommission eingelöst werden. Diese hat unter Leitung des Präsidenten Zilk einen Endbericht verfasst, in dem als unabdingbares Element des Gelingens der Reform 1 Prozent des BIP verlangt werden, und das ist keineswegs zu sehen. Wir verlangen also, dass hier zumindest auf 0,8 Prozent hinaufgegangen wird, sodass wir schließlich bei dem ordentlichen Ansatz von 1 Prozent zu landen haben.
Wir verlangen ferner, dass alle Zusatzaufträge des
Bundesheeres, insbesondere Auslandseinsätze, durch eine
Sonderfinanzierung zu decken sind. Außerdem würde es der Anstand des
Landes vor seinen eigenen Kindern, die beim Bundesheer dienen, gebieten,
dass der völlig ruinierte Fahrzeugpark schleunigst erneuert wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Durch die Reform ist die Miliz schwerst dezimiert und aufs Äußerste verunsichert. Es liegt nach Auffassung einzelner Verfassungsdenker nahezu schon eine Verletzung der Bestimmung des Artikels 79 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz vor, der eine Einrichtung der Landesverteidigung nach den Grundsätzen der Miliz gebietet. Die Wehrpflicht – Gott sei Dank ist das heute in der Mehrheit nicht bestritten – ist beizubehalten. Aber für Grundwehrdiener muss bedacht werden, dass eine Mob-Beorderung ohne Truppenübung sinnvoll nur für maximal drei Jahre erfolgen kann, sodass mit einem Mangel in dieser Funktion eine Vernichtung von wertvollem Know-how, welches durch die Präsenzdiener erworben wird, einhergeht.
Ein Blick auf das Justizkapitel: Ich bitte, zu beachten, dass es zwar richtig ist, dass 1,040 Milliarden € an Ausgaben für dieses Budget veranschlagt sind, aber ein kleiner Hinweis: Es wird sehr wenig beachtet, dass die Justiz einer jener Zweige des österreichischen Staates ist, die sich zu einem extrem hohen Anteil selbst finanzieren. Es gibt Einnahmen von 745 Millionen €; das heißt, der Netto-Aufwand beträgt eigentlich nicht mehr als 300 Millionen €, über den Daumen gepeilt. Ich glaube, dass das eigentlich ein sehr bescheidener Ansatz ist, wenn man bedenkt, dass die Justiz die dritte Säule der staatlichen Gewalten ist.
Jetzt noch ein Brückenschlag zum Aspekt der Sicherheit: Es beschäftigt uns alle – und Frau Bundesminister Berger hat in mehreren richtigen Ausführungen darauf Bezug genommen –, dass ein wunder Punkt die Häftlingszahlen sind, der Überbelag, die Vorkehrungen, die zu treffen sind, und das Einhergehen damit, dass die Personalsituation des Justizwachepersonals eine Katastrophe ist.
Ich sehe nicht ein – und ich anerkenne selbstverständlich, unter Parenthese gesprochen, dass es so ist, dass jeder einzelne Minister mit dem in der Mitte stehenden Zentralkörper, nämlich dem Finanzminister, um Anteile hart ringen muss –, unter dieser Prämisse, dass es dem Staat nicht wert ist, minimale Anstrengungen für Personalvorkehrungen, für eine erträgliche Personalsituation in der Justiz zu unternehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Anstrengungen wären nicht so hoch, dass dieses Investment auf Biegen und Brechen nicht durchgeführt wird und dass in Ansehung der relativ bescheidenen Netto-Aufwendungen aus dem Staatsbudget der Justiz für die Sicherheit aller Bürger Österreichs – denn es mangelt an der Belagstruktur in den Häftlingsanstalten – das Notwendige nicht gegeben wird.
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