weil doch in den letzten Jahren die Weichen eher in Richtung längerer Berufseinstieg, schwierigerer Wiedereinstieg, Frauen in Teilzeitbeschäftigungen gesetzt wurden.
Damit bin ich bei den Reformen des Kinderbetreuungsgeldes angelangt. Da finden ja Verbesserungen statt, die eben Akzente in die Gegenrichtung setzen sollen, nämlich den Wiedereinstieg zu erleichtern und die Frauenerwerbsquote anzuheben. Es ist jetzt ein Modell zur Reform des Kinderbetreuungsgeldes erarbeitet worden, das sich auch im Budget niederschlägt: einerseits die erste Stufe zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, die kostenneutral ist, und andererseits die Anhebung der Zuverdienstgrenze, die zwar aus meiner Sicht ein richtiger Schritt ist, der sich budgetär niederschlägt, wo ich aber doch meine, dass die Debatte, die wir in den letzten Tagen geführt haben, zeigt, dass wir uns eigentlich eine umfassendere Reform der Zuverdienstgrenze vornehmen sollten.
Ich denke, dass die Debatte der letzten Tage gezeigt hat, dass die reine Geldgrenze so ihre Schwierigkeiten hat – jetzt ganz abgesehen vom unnötigen Chaos, das in diesem Zusammenhang noch produziert wurde, rechtswidrig auch noch dazu –, also dass es eben sehr schwierig ist, allein mit dieser Geldgrenze das Auslangen zu finden, und dass wir gleich den ersten Anlauf dazu nützen könnten, um da mehrere Möglichkeiten zu schaffen, nämlich dass die Zuverdienstgrenze fallen könnte, wenn eine Arbeitszeitreduktion vorgenommen wird.
Was die Mittel für Kinderbetreuung betrifft, so war in
den letzten Jahren ein Betrag von rund 700 000 € zur
Förderung von Pilotprojekten in der Kinderbetreuung vorgesehen. Es war
übrigens niemals nachvollziehbar, was damit gefördert wurde, wo
dieses Geld hingeflossen ist. Diese Mittel finden sich in dieser Form nicht
mehr im Budget, es ist davon auszugehen, dass sie in das Budget der
„Familien-GmbH“ eingeflossen sind. Diesbezüglich möchte
ich von dieser Stelle aus noch einmal betonen, dass sich da unsere Kritik
bestätigt hat, nämlich dass durch diese Ausgliederung Transparenz
verloren gegangen ist, Kontrollmöglichkeit verloren gegangen ist, und
dass wir auch weiterhin auf erhöhte Transparenz und
Kontrollmöglichkeit auch in diesem Zusammenhang achten werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.39
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, mit zwei Minuten auszukommen. – Zunächst möchte ich die Frage stellen – ich habe das in der letzten Legislaturperiode schon gemacht –, ob es wirklich sinnhaft ist, hier im Plenum zu sitzen und 110 Redner ihre Rede abspulen zu lassen.
Der ehemalige Präsident des Nationalrates Khol hat in der letzten Legislaturperiode einmal gemeint, man sollte in Erwägung ziehen, unter gewissen Umständen Debattenbeiträge auch in schriftlicher Form dem Protokoll anzufügen. – Ich würde Sie bitten, dass Sie diese Initiative von Dr. Khol aufgreifen und schauen, dass man da etwas machen kann. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich wollte an sich in Wirklichkeit den
Parlamentsstenographen dafür danken, dass sie immer mitschreiben, was wir
hier sagen. Wir könnten ihnen ihre Arbeit erleichtern, indem wir unsere
Rede in schriftlicher Form dem Protokoll beifügen würden. (Abg. Mag. Stoisits: Wenn Sie nichts zu sagen haben, dann gehen Sie wieder!)
Ich wollte eigentlich über die Rolle des Herrn Bundeskanzlers reden, aber wenn er nicht da ist, ist das ein bisschen schwierig; Kollege Cap wird es ihm vielleicht ausrich-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite