Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 19

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2. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird (68 d.B.)


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen damit zur Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. Wunschredezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


9.07.07

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Nicht alles, was in diesem Budgetbegleitgesetz enthalten ist, wird von den Grünen grundsätzlich abgelehnt. Ich erwähne etwa den Versuch, die sogenannten Karussell-Geschäfte in der Umsatzsteuer im Bereich des Schrotthandels und des Alteisens durch das sogenannte Reverse Charge abzustellen, das heißt den Übergang der Steuerschuld vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger.

Oder ich erwähne die Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes, nach der die Bera­tungsleistungen der Bundesfinanzierungsagentur auch den anderen Gebietskörper­schaften – Ländern, Gemeinden – sowie den ausgegliederten Unternehmungen bereit­gestellt werden sollen. Und wenn das noch verknüpft wird mit einem Transparenz­schub über das, was diese Bundesfinanzierungsagentur tut, dann wird es dem Hohen Haus auch irgendwann einmal möglich sein, das zu verstehen, was im Kapitel 58 bei der Finanzierung der Finanzschuld enthalten ist.

Ich erwähne weiters die Neuregelung der Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstel­lung nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof. Das ist grundsätzlich positiv zu beurteilen. Problematisch ist aber, dass der Gewinnzuschlag bei fehlender Wertpa­pierdeckung von 60 auf 30 Prozent des nicht vorhandenen Wertpapierbestandes redu­ziert werden soll. Das senkt die Kosten der Unterdeckung, reduziert die Sanktionierung bei Fehlverhalten und macht das Gesetz, diese Gesetzesänderung, insgesamt weniger bissig. Längerfristige Unterdeckungen sollten jedenfalls vermieden werden, da sie ein Risiko für die Pensionsberechtigten darstellen. Bei wirtschaftlichen Problemen des Un­ternehmens ist ja nicht nur der Job weg, sondern auch die Betriebspension. Und das sollte wohl jedenfalls verhindert werden. (Beifall bei den Grünen.)

Aber das Kernstück dieses Budgetbegleitgesetzes ist die Mineralölsteuererhöhung, die, so die Bundesregierung, eine Sicherstellung für die Erreichung des nationalen Kyoto-Zieles sein soll. Zu diesem Zweck wird die Mineralölsteuer um 3 Cent pro Liter für Benzin beziehungsweise 5 Cent pro Liter für den Diesel erhöht. Das macht in Summe immerhin 440 Millionen € aus.

Wofür werden diese 440 Millionen € verwendet? – Zunächst einmal gibt es eine Pau­schalvorsorge für die Infrastrukturunternehmen ÖBB und ASFINAG: 60 beziehungs­weise 120 Millionen €. Aber wie die Aufteilung dieser Mittel auf die ÖBB und auf die ASFINAG erfolgen soll, das wissen wir bis heute nicht. Jedenfalls ist anzunehmen, dass der größere Teil davon als Eigenkapitaldeckungsmittel für die ASFINAG zur Ver­fügung gestellt werden wird.

 


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