Zweiter Punkt: Die Finanzierung des Klimaschutzfonds. Lange haben wir die Finanzierungsmittel im Budget gesucht, bis wir – na ja, fündig geworden sind wir nicht. Es gab vergangene Woche, am Freitag, im Budgetausschuss einen Abänderungsantrag, eine bundesfinanzgesetzliche Ermächtigung, wonach 50 Millionen heuer und 150 Millionen im kommenden Jahr für den Klimaschutzfonds zur Verfügung gestellt werden sollen. – Und ein Teil der Mittel aus der Mineralölsteuer, nämlich jener Teil, der den Ländern und Gemeinden zufließt, soll dem öffentlichen Personennahverkehr zugeführt werden.
Das ist grundsätzlich alles ein Schritt in die richtige Richtung, aber es bleibt natürlich eine Reihe von Problemen bestehen:
Es wird sich – erstens – das nationale Kyoto-Ziel mit dieser Maßnahme allein wohl nicht erreichen lassen. Dazu müssten schon noch zusätzliche und andere Maßnahmen ergriffen werden.
Zweitens: Das Problem des „Tank-Tourismus“ bleibt weiterhin bestehen. Bestehen bleibt auch, und das ist klimapolitisch kontraproduktiv, die Spreizung zwischen Diesel auf der einen Seite und Benzin auf der anderen Seite.
Völlig unzureichend scheint mir auch zu sein, dass die Zurverfügungstellung der Mittel an Länder und Gemeinden für den öffentlichen Personennahverkehr lediglich im Rahmen einer politischen Vereinbarung festgelegt wurde. Sinnvoller wäre gewesen, das im Finanzausgleichsgesetz festzulegen und gleichzeitig zu beschließen, dass Evaluierungen diesbezüglich stattzufinden haben, denn nur dann kann sichergestellt werden, dass diese Mittel auch tatsächlich in den öffentlichen Personennahverkehr fließen.
Schließlich und endlich – und das ist wohl das größte Problem dieser Mineralölsteuererhöhung –: Der soziale Ausgleich ist unzureichend. Dies auch dann, wenn gestern Abend noch ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, der eine Erhöhung der Negativsteuer von 110 € im Jahr auf 200 € im Jahr vorsieht.
Warum ist das unzureichend? – Das ist deshalb unzureichend, weil das nur ein erster Schritt in diese Richtung der Abgeltung für Niedrigeinkommensbezieherinnen und -bezieher sein kann, macht doch allein diese Erhöhung der Mineralölsteuer nach Berechnungen der Arbeiterkammer Niederösterreich bei einer Wegstrecke von 45 km eine monatliche Mehrbelastung von 10,56 € aus; mal zwölf ergibt das 127 € pro Jahr – und die Erhöhung der Negativsteuer macht lediglich 90 € im Jahr aus, deckt also diese Mehrbelastungen für die Pendlerinnen und Pendler lediglich zu gut zwei Dritteln ab.
Da hat man also Zugang zu einer eher kleinlichen Regelung gesucht, während man in anderen Bereichen, nämlich dann, wenn es um die Millionenerben geht, überaus großzügig ist. Ich erinnere daran, dass die Regierungsparteien sich mehr oder weniger darin einig sind, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer auslaufen soll.
Ein weiteres Problem besteht aber im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale darin, dass es weiterhin keine Versuche gibt, eine Gleichstellung zwischen den BenützerInnen des öffentlichen Verkehrs auf der einen Seite und der PKWs auf der anderen Seite herbeizuführen.
Ich komme zum nächsten Bereich, der Normverbrauchsabgabe. Hier haben wir es mit einer Änderung zu tun, die steuerlich korrektes Verhalten fördern soll. Hier werden Steuerschlupflöcher geschlossen. Das ist insgesamt positiv, aber es wird eine Chance vertan, die NoVA einer Ökologisierung zuzuführen. Die Chance für eine Neugestaltung der NoVA wird schlicht vergeben, nämlich in der Richtung, dass man den Deckel wegfallen lassen könnte, der jene großen, verbrauchsstarken Autos, die sogenannten SUV, die heute wie die Schwammerl aus dem Boden schießen, so sehr begünstigt.
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