Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 23

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Ich freue mich, dass breiter Konsens darüber besteht, im Bereich Klimaschutz offensiv zu werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage ganz offen: Ich kenne die Regierungsvorlage zum Klimafonds noch nicht, aber ich erwarte mir schon, dass darin auch entsprechende Incentives in Richtung Innovation enthalten sind. Für mich ist der Schlüssel zum Klimaschutz die Innovation.

Ich erinnere daran, dass erst vor Kurzem – es war, glaube ich, Anfang März – in der „FAZ“ Professor Lucas von der Akademie der Wissenschaften in Berlin gemeint hat, dass ohne Wohlstandsverlust das Energiesparpotenzial rund 50 Prozent beträgt. Daran sieht man, welche Herausforderung wir hier vor uns haben.

Um nur einige Beispiele zu nennen: Es ist wahrscheinlich noch viel zu wenig bekannt aus dem Bereich Lichtlösungen, dass eine traditionelle Glühlampe 95 Prozent Wärme und 5 Prozent Licht erzeugt. Allein mit modernen Energiesparlampen könnten wir unglaubliche Energiesparpotenziale nutzen. Ich erwarte mir, dass hier schon auch In­centives für weitere Forschung, Entwicklung und Innovationen im Bereich Klimaschutz getätigt werden können.

Oder die Frage Wärme, Hausdämmung, Renovierung, Isolierung, hier haben wir auch Überlegungen – und die werden wir, wenn wir die Steuerreform 2009 verhandeln, ein­bringen – in Richtung steuerliche Incentives, um die Wärmedämmung im Wohnbau zu fördern. Wir haben hier unglaubliche Reserven im Bereich Energiesparen.

Noch ein Vergleich, den ich unlängst gelesen habe: Wenn in der EU in alle TV-Geräte Elektro-Spar-Chips eingebaut würden, würde das allein drei kalorische Kraftwerke er­sparen!

Meine Damen und Herren, unglaubliche Reserven, die wir im Bereich Klimaschutz haben! Daher ist es richtig und notwendig, dass wir einen Teil der MöSt-Erhöhung auch für Maßnahmen zum Klimaschutz verwenden und den Klimafonds demnächst hier beschließen, noch vor dem Sommer. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Pfeffer.)

Die zweite steuerliche Maßnahme, meine Damen und Herren, auf die ich eingehen möchte, wo man darüber streiten kann, ob man das machen soll oder nicht – ich weiß, es gibt da unterschiedliche Meinungen –, ist diese kleine Änderung beim nicht entnom­menen Gewinn, nämlich dass die Nachversteuerung zu jenem Steuersatz erfolgt, der auch bei der Inanspruchnahme gegolten hat.

Ich weiß, da gibt es verschiedene Meinungen, wir stimmen hier zu, und ich sage ganz offen, ich neige jener Meinung zu, die sagt, dass der nicht entnommene Gewinn – so ehrlich muss man sein – nicht das gebracht hat, was wir uns seinerzeit bei der Steuer­reform 2004/2005 erwartet haben. Aber es hat jetzt keinen Sinn, hier herumzudoktern, sondern ich erwarte und bin selbst mit Experten daran, hier ein neues Konzept einer modernen Unternehmensbesteuerung zu entwickeln, eine Unternehmensbesteuerung, die vor allem aufhört mit jener an sich unsinnigen Grundlage, wonach wir heute eine rechtsformabhängige Ertragsbesteuerung haben.

Wir wollen eine moderne Unternehmensbesteuerung mit einer rechtsformneutralen Be­steuerung. Es kann ja nicht wahr sein, dass meine Steuerleistung, wenn ich erfolgreich bin, wenn ich Ertrag habe, davon abhängt, ob ich zum Beispiel ein Einzelunternehmer oder eine GesmbH bin. In diesem Bereich haben wir auch noch eine gewaltige Her­ausforderung vor uns.

Ich bin froh darüber, dass wir mit unserem Finanzminister Willi Molterer einen Finanz­minister haben, der diese Herausforderung sieht, der uns ermuntert hat, in diese Rich­tung tätig zu werden. Ich freue mich schon auf die Diskussion über die Steuerreform, wobei wir aber wissen müssen – und ich bekenne mich dazu –: Für diese Steuerreform


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