Beruf und Familie geführt, sondern das hat auch einen effektiven Beitrag gegen die Armutsgefährdung gebracht. (Beifall bei der ÖVP.)
In einem Statusbericht des Österreichischen Institutes für Familie 2003 wurde gesagt, dass die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes den Anteil der über der Geringfügigkeitsgrenze Beschäftigten Bezieherinnen verdoppelt hat. Es wird aber auch gesagt – und da komme ich jetzt zur Abschaffung –, dass eine echte Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung, die wir uns wünschen, nur durch eine Zuverdienstgrenze gewährleistet ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Genau umgekehrt!) Ohne Zuverdienstgrenze würden Väter weiter, trotz Vollbeschäftigung, eine Geldleistung ohne jegliche tatsächliche Betreuungsleistung erhalten, Mütter würden noch länger nicht auf den Arbeitsmarkt gehen können (Abg. Strache: Das sollen sich doch die Familien ausmachen!), und wir haben dementsprechend auch den Experten Rechnung getragen.
Zu den Verwaltungskosten möchte ich nur noch sagen: Es handelt sich nicht um 100 Millionen €, sondern um 11 Millionen €.
Bezüglich der Rückforderung der Kindergeldzahlung möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht um Bestrafung geht, sondern darum, den gesetzeskonformen Zustand wiederherzustellen. Die Abstandnahme von der Rückforderung widerspräche dem Legalitätsprinzip und wäre daher rechtswidrig. Eine eventuelle Rückforderung trifft auch niemanden aus heiterem Himmel, denn jeder Antragsteller, jede Antragstellerin wusste zum Zeitpunkt des Antrages, dass die Zuverdienstgrenze einzuhalten ist. Eine rückwirkende Abschaffung wäre nicht nur das falsche Signal an den Bürger an sich, es haben auch schon Eltern, die sich an diese Grenzen gehalten haben, für diesen Fall Schadenersatzforderungen gegenüber der Republik angekündigt.
Bezug nehmend auf die mir gegenüber immer wieder
gemachten Missbrauchsvorwürfe – die ich weit von mir
weise, denn jeder, der sich in diesem Bereich ein bisschen beschäftigt,
weiß, dass Missbrauch etwas anderes und etwas Schreckliches bedeu-
tet –: Es handelte sich um keine parteipolitische Veranstaltung, ich
habe in meiner Verantwortlichkeit als Ärztin und als Gesundheitsministerin
erschreckende Zahlen über die Ausbreitung von durch Geschlechtsverkehr
übertragbaren Erkrankungen in Österreich auf meinen Schreibtisch
erhalten. Ich sage nur: Vor zwei Jahren hatten wir null Syphilis-Fälle in
Österreich, wir haben heuer bereits über 600 – in
Deutschland sind es 20 000 –, die Prognose liegt bei
2 500. (Abg. Ing. Westenthaler: Besonders bei den
Vierzehnjährigen!)
Es ist meine Aufgabe, entsprechend bei Fünfzehn- bis Sechzehnjährigen, die mit mir sehr gerne diskutiert haben, diese Aufklärung zu leisten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Verantwortung ist gefragt!) Und die Reaktionen hier im Hohen Hause zeigen mir, dass diese Aufklärung weiter notwendig ist, denn es muss jemanden geben, der fachpolitisch und sachpolitisch diese Themen anspricht. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Reaktionen der Eltern sollten Ihnen wichtig sein!)
Die Forderung nach einem generellen gesetzlichen Rauchverbot ist von mir nie gekommen. Ganz im Gegenteil: Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass jene im Regierungsübereinkommen festgelegten Bereiche des Nichtraucherschutzes und der getrennten Räumlichkeiten zwischen Nichtrauchern und Rauchern in der Gastronomie umgesetzt werden. Wir haben dazu eine freiwillige Selbstbeschränkung der Gastronomie überprüft und werden hier am Freitag in einer Pressekonferenz die entsprechenden Zahlen bekanntgeben.
Tatsache ist, dass ich die Erste war, die das spanische Modell für Restaurationsbetriebe unter 75 Quadratmetern in die österreichische Diskussion gebracht habe, wo es eine freiwillige Bestimmung des jeweiligen Gastronomen gibt, ob er ein Nichtraucher- oder ein Raucherlokal betreiben will.
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