Herr Klubobmann, es ist eine gesellschaftspolitisch unterschiedliche Diskussion. Hätte ich den Gesamtnichtraucherschutz wirklich gefordert, hätte sich die andere Seite dagegen gewehrt. Mir geht es hier nicht um Raucher oder Nichtraucher, wir sind hier gegen jede Form der Diskriminierung, aber wir sind für den Nichtraucherschutz – und das in enger Zusammenarbeit mit der Gastronomie. (Beifall bei der ÖVP.)
Belastungspolitik durch Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge: Wer so argumentiert, versteht in meinen Augen das österreichische Sozialsystem nicht, denn die Beiträge, die ein Versicherter zahlt, errechnen sich aus der individuellen Beitragsgrundlage, dem Arbeitsverdienst. 7,5 Prozent davon sind der Beitragssatz. Das ergibt für jeden einen individuell unterschiedlich hohen KV-Beitrag, je nach Höhe des Arbeitsverdienstes und daher sozial ausgewogen.
Wenn nun der KV-Beitragssatz um 0,15 Prozentpunkte angehoben wird, bedeutet das zum Beispiel bei einem Versicherten mit 1 000 € Bruttolohn eine monatliche Erhöhung um einen Euro und 50 Cent, wovon nur ein Teil vom Arbeitnehmer und der andere Teil vom Arbeitgeber zu zahlen ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist aber doch eine Erhöhung!)
Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass Sie davon gesprochen haben, dass es heute im Budgetbegleitgesetz ist. Es ist nicht im Budgetbegleitgesetz, weil wir es nicht eingebracht haben, weil mit dieser Erhöhung um 0,15 Prozent die Vorlage von genau jenen Vorschlägen durch die Sozialpartner vereinbart war, die zur effizienten Erbringung von weiteren 150 Millionen € führen. Und wir sind gerade dabei, darüber zu sprechen.
Zum Thema Mehrwertsteuer und Medikamente möchte ich auch einmal sagen, dass dieses Thema angesichts von Unkenntnis der gesetzlichen Regelung provokant falsch interpretiert und diskutiert wird. Tatsache ist: Wir haben in Österreich einen hohen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel, aber für die Finanzierung der Sozialversicherung ist das sekundär, da durch das Gesundheits- und Sozialbereichsbeihilfengesetz die Aufwendungen für die Mehrwertsteuer, wie hoch diese auch immer sind, vom Finanzministerium ersetzt werden.
Für die Patientinnen und Patienten, auf die Sie, Herr Klubobmann, immer wieder hinweisen, die über die Sozialversicherung die Kosten für die Medikamente ersetzt bekommen (Abg. Ing. Westenthaler: Aber doch nicht alles!), ist die Höhe, vor allem bei den rezeptpflichtigen Medikamenten, nicht erheblich, da lediglich die Rezeptgebühr zu zahlen ist.
Bezüglich eines Vigilanz-Cents und einer Erhöhung der Rezeptgebühr sind wir nicht ganz im Gegensatz, es ist sogar eine Deckelung dieser Rezeptgebühr im Regierungsübereinkommen vorgesehen.
Warum ist da ein Vigilanz-Cent notwendig? Ein Vigilanz-Cent ist, wie die Frau Bundesministerin außer Dienst bereits erwähnt hat, notwendig, um Medikamentensicherheit – sicher, gesund – auch entsprechend zu garantieren, und ich denke, dass wir hier gemeinsam in einem Übereinkommen im Ministerrat dafür gesorgt haben, dass es nicht der einzelne Konsument ist, sondern dass im Falle der Nichteinbringbarkeit die Industrie und die Hersteller hier darauf hingewiesen werden. Sie haben diesen Zusatz, der hier dabei ist, offensichtlich überlesen.
Zu den Themen Krankenkassenreform und Spitalsambulanzen: Ich denke, das es hier nie eine Verwirrung gegeben hat, denn es war sehr klar, dass es immer um eine Harmonisierung der Leistungen ging, wobei die Diskussion darum geht, dass wir erst einmal Leistungskataloge entwickeln. Tatsache ist, dass das ein Vorhaben dieser Re-
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