Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 69

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gierung ist und ich daher absichtlich auch 2009 als ein Ziel gesehen habe und die Gespräche mit allen gemeinsam jetzt stattfinden.

Was darüber hinaus ist: Man wird ja auch in der Politik ab und zu modern und fort­schrittlich denken können, ohne dass man sofort dafür kritisiert wird.

Tatsache ist, dass der Chaoskurs bei Spitalsambulanzen definitiv nie in dieser Form stattgefunden hat, weil wir nie davon gesprochen haben, die Spitalsambulanzen abzu­schaffen, es ging ja sogar darum, die Spitalsambulanzen im Spezialambulanzenbe­reich zu stärken.

Es ging darum, Leistungsverschiebungen in den extramuralen Bereich umzusetzen, was aus betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gründen hervorragend ist, aber vor allem die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten garantiert, was letztendlich dem Patienten die beste Qualität direkt vor Ort gibt und dem nieder­gelassenen Arzt die Möglichkeit eröffnet, seine Position aufzuwerten. Immer damit vergesellschaftet war die Aussage, dass einer Leistung Geld folgt und dass natürlich die Finanzierung des niedergelassenen Bereichs dadurch auch garantiert sein muss. Eine Steuerung von Finanzierung und Planung aus regional einer Hand ist die einzige Chance, hier wirklich ein flächendeckendes Gesundheitssystem weiter aufzubauen, zu verbessern und zu erhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zur 68. ASVG-Novelle darf ich sagen, dass diese gerade in Begutachtung war, dem­nächst in den Ministerrat eingebracht wird und, wie gesagt, noch nicht eingebracht ist. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass nach einer Begutachtung die Stellungnahmen durchgearbeitet werden und nach deren Einarbeitung eine Lösung mit dem Koalitions­partner verhandelt und es danach in den Ministerrat eingebracht wird.

Es ist richtig, dass in diesem Begutachtungsentwurf eine Weisungsbindung vorgese­hen war – dies aber aus einem guten Grund: Diese Änderung ist nämlich auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshof notwendig. Der Verfassungsgerichts­hof hat die Weisungsbindung ausdrücklich als einzige Lösungsmöglichkeit vorgeschla­gen. Zum jetzigen Zeitpunkt sitzen Vertreter der Österreichischen Ärztekammer mit meinen Experten aus dem Ministerium zusammen und arbeiten diese Punkte für einen Vorschlag für den Ministerrat aus.

Wenn man mir sagt, es sei in 100 Tagen nichts passiert, so darf ich Ihnen zum Schluss Folgendes sagen:

Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes: Die Begutachtungsfrist ist mit 20. April abge­laufen, das geht am 2. Mai in den Ministerratsvortrag.

Tiertransportgesetz: Die Begutachtung endet in der ersten Maiwoche.

Gewebesicherheitsgesetz: Das ist seit 23. April in Begutachtung. Es gibt erstmals klare Regelungen in Österreich für Aufbringung, Lagerung und Verarbeitung von menschli­chen Zellen und Geweben.

Zuverdienstgrenze: die Weisung, dass das wieder Sicherheit für die Rechtsstruktur der Familien und für die Rechtssicherheit der Familien bringt. Es gibt die Einladung, in Ge­meinsamkeit mit dem zuständigen, von dieser Querschnittmaterie betroffenen Minister, zu einem Treffen Mitte Mai bezüglich Kinderbetreuung und daran anschließend, noch vor dem Sommer, Gespräche mit den Vertretern der Länder.

Nichtraucherschutz: Die freiwillige Evaluierung ist abgeschlossen, es wurde kontrolliert. Die Ergebnisse werden am Freitag präsentiert. Eine entsprechende Vorbereitung einer Gesetzesänderung des Tabakgesetzes ist in Vorarbeitung.

 


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