Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 73

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Boden, das wissen wir, seitdem es die Bundesmuseen gibt. Nicht zuletzt deswegen gibt es ja auch die Basisabgeltung, nicht zuletzt deswegen sind sie ja ausgegliedert worden: damit nicht Jahr für Jahr steigender Bedarf angemeldet werden kann. – Und genau das ist seit der Ausgliederung passiert: Wir haben jedes Jahr das gleiche Ge­jammer und wir haben jedes Jahr auch Sonderbudgetierungen zusätzlich zur Basis­abgeltung, die eigentlich in die Basisabgeltung hineingerechnet werden müssten.

Wir brauchen uns nur einen Aspekt anzuschauen: Im Zusammenhang mit der Sicher­heit wird Jahr für Jahr ein zusätzlicher Betrag von 5 Millionen € ausgegeben, auch in den kommenden zwei Jahren. – Und da frage ich mich, ob nicht auf Grund des Bun­desmuseen-Gesetzes die Sicherheitskosten durch die Basisabgeltung ohnehin ver­pflichtend gedeckt sein müssten. Genau genommen könnte man diese Sonderzahlun­gen, die mehr oder weniger konstant geleistet werden, in die Basisabgeltung hinein­rechnen, und wenn man sich dann das Budget ansieht, ist es für die Bundesmuseen deutlich gestiegen.

Ich glaube, dass bei den Bundesmuseen überhaupt etwas ganz anderes notwendig wäre, nämlich eine Neuorientierung der Sammlungen und auch der Ausstellungskon­zepte – da würde der Bund ganz anders sparen können! Das ist eine einmalige not­wendige Regulierungsausgabe, aber danach würden diese ständig steigenden Forde­rungen der Museumsdirektoren nicht mehr relevant sein und schlagend werden.

Und auch bei diesem Gesetz frage ich mich: Was ist mit den Kleineren, mit denen in den Bundesländern zum Beispiel?, die haben ja auch einen Mehrbedarf, und denen wird er nicht abgegolten! – Es werden ständig die repräsentativen „großen Tanker“ budgetiert und finanziert, und die „beweglichen Boote“ können schauen, wo sie blei­ben.

Außerdem – nur als Randbemerkung zum Bundesmuseen-Gesetz –: Eigentlich hätte der Rechnungshof empfohlen, dass es so etwas wie ein Vier-Augen-Prinzip zwischen dem geschäftsführenden Direktor/der Direktorin und der künstlerischen Leitung geben sollte. Das wurde bei dieser Gelegenheit nicht repariert, wir haben also ähnliche Ver­hältnisse wie vorher.

Ich muss schon zugeben, dass die Rahmenzielvereinbarung ein Schritt in die richtige Richtung ist, allerdings wissen wir nicht genau, was dieses Gesetz bewirken soll, was eine Rahmenzielvereinbarung im Zusammenhang mit den Museen überhaupt sein soll, und wir wissen vor allen Dingen nicht, was passiert, wenn sich Museumsdirektoren an diese Rahmenzielvereinbarung nicht halten. Das fehlt jetzt in diesem Gesetz. Und selbst dann, wenn das innerhalb der Rahmenzielvereinbarung sozusagen verordnet werden würde, ist es doch nicht im Gesetzesrang. – Ich glaube, da könnte noch mehr reformiert werden, als das bisher geschehen ist: Das jetzt sind nur so etwas wie Ver­bände und Pflästerchen auf Wunden, die eigentlich längst genäht werden müssten.

Die dritte Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der Kunst betrifft das Einkommen­steuergesetz: Sie wissen, nach einem EuGH-Urteil sollen ausländische Künstlerinnen und Künstler – zumindest solche aus EU-Staaten –, die in Österreich arbeiten, die Be­triebsausgaben genauso absetzen dürfen wie die inländischen. Die Bundesregierung macht jetzt Folgendes, sie sagt: Na gut, dann sollen sie aber auch mehr Steuer zah­len! – Genau genommen ist es so, dass sie wählen können: Entweder sie akzeptieren diese Ungerechtigkeit, zahlen weiterhin 20 Prozent und können nichts absetzen, oder sie setzen ab und zahlen dann 35 Prozent. Das ist meiner Meinung nach eine zynische Regelung.

Da könnte man sagen: Na gut, die ausländischen Künstler und Künstlerinnen kommen nach Österreich, die sollen eben zahlen!, aber in Wirklichkeit ist es doch so, dass kein


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