Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 78

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Wie gesagt, ich will das durchaus auch würdigen, und es ist sinnvoll, dass die Beihilfen jetzt angehoben werden. Was mir allerdings schon aufgefallen ist, das ist Folgendes: Gleichzeitig gibt es im Budgetbegleitgesetz, aufbauend auf dem Regierungsüberein­kommen, die Vereinbarung, dass die Gebühren in den nächsten Jahren jährlich ange­hoben werden sollen – die Gebühren wohlgemerkt! Mit einer Ermächtigungsverord­nung soll Jahr für Jahr der Gebührensatz auf Basis der Inflationsrate angepasst wer­den.

Da habe ich mir gedacht, wenn man jetzt die Gebühren jährlich anhebt, dann wäre wohl auch die logische Konsequenz, dass man die Beihilfen jährlich anhebt, denn das scheint doch etwas ungleich gewichtet zu sein, dass man zwar bei den Einnahmen jährlich die Inflation berücksichtigt und die Gebühren erhöht, nicht aber bei den Beihil­fen, wo jetzt möglicherweise wieder die nächsten acht Jahre keine Erhöhung stattfin­det.

Wo ist der Herr „Soziale Wärme“-Krainer? Jetzt ist er gerade nicht da. Wenn man von sozialer Wärme spricht, dann sollte man wohl auch berücksichtigen, dass man auch die Beihilfen entsprechend anpasst.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Budgeterstellung der nächsten Jahre eine jährliche Anpassung der SchülerInnen- und Studienbeihilfen mindestens im Aus­maß der Inflationsrate vorzusehen.

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Wir wollen das natürlich für alle Beihilfen, allerdings ist nur bei diesen beiden Teilen ein Zusammenhang zum Budgetbegleitgesetz gegeben. Ich nehme an, dass es, wenn man schon hineinschreibt, die Gebühren werden jährlich erhöht, auch auf Zustimmung stoßen wird, das auch bei den Beihilfen zu machen. Wir haben geschrieben: „mindes­tens im Ausmaß der Inflationsrate“, aber es kann natürlich auch mehr sein, jedoch die­se Wertsicherung sollte zumindest enthalten sein.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch kurz auf die seit gestern losgebrochene De­batte über die Frage einer gemeinsamen Schule in Österreich, insbesondere in Kärn­ten und da in Klagenfurt und Villach, eingehen. Manchmal passieren in der Politik Dinge, wo man sich denkt, so wenig, wie man befürchten könnte, wird wohl doch nicht gemeint sein, und ich habe das gestern einigermaßen positiv kommentiert, denn das, was zunächst im „Kurier“ gestanden ist, hat vermuten lassen, hier geht es um eine Mo­dellregion, wo zumindest in großen Teilen Kärntens versucht wird, eine gemeinsame Schule – sei es über Schulversuch; so klar war das nicht – einzuführen. Angesichts der jahrelangen Weigerung der ÖVP, darüber sinnvoll zu diskutieren, halte ich den Schritt, Modellregionen im Bundesländer-Format zu schaffen, für einen durchaus gangbaren Weg.

Ich habe mir zwar gedacht, strategisch kann man darüber diskutieren, ob es besonders klug ist, das mit dem Herrn Haider zu machen, wenn man weiß, dass auf der anderen Seite gerade in der Steiermark, auch wenn man sich die Aussagen von Frau Edlinger-Ploder gestern in der „ZiB 2“ vor Augen führt, eine qualitativ wirklich hochwertige De­batte über eine gemeinsame Schule geführt wird. Sie hat als ÖVP-Vertreterin kritisiert, dass dieses Modell deshalb schlecht sei, weil es eben nicht eine gemeinsame Schule für alle SchülerInnen sei, sondern neben anderen Schultypen ein zusätzlicher Schultyp dazukommt.

 


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