Dies ist aber angesichts des starken Wirtschaftswachstums und des bereits seinen Zenit überschrittenen Konjunkturzyklus nicht über zu bewerten. Oder wie es Wifo und IHS bezeichnen: dieses österreichische Defizit stellt einen "Sündenfall" wider eines wie im Regierungsprogramm vorgenommenen „ausgeglichenen Haushalt über den Konjunkturzyklus“ dar und hätte "bei entsprechender Sparsamkeit" noch geringer ausfallen können. Auch die angedachte Steuerreform wird trotz dieser (in der 23.GP nicht wiederkehrenden) optimalen Ausgangslage nicht vorgezogen und die Chance einer derzeit möglichen strukturellen Staats- und Verwaltungsreform wird fahrlässig ungenutzt gelassen.
Der Bund alleine betrachtet rechnet 2007 mit Einnahmen von 65,7 und Ausgaben von 69,6 Mrd. Euro und kommt auf ein Defizit von 1,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (3,9 Mrd. Euro). Im Jahr 2008 steigen die Einnahmen (+1,2 Mrd. €) gegenüber den Ausgaben (+300 Mio. €) überproportional stark an (auf 66,9 bzw. 69,9 Mrd. Euro), das Defizit sinkt auf 1,2 Prozent des BIP (drei Mrd. Euro). Dies ist keine Ausgabenseitige sondern eine Einnahmenseitige (Sozialversicherungsbeiträgen, Mineralölsteuer, Gebührenerhöhungen) Budgetkonsolidierung!
Zusammenfassend ist fest zu halten, daß unter den aktuellen konjunkturellen Gegebenheiten sowie den stark steigenden Einahmen des Bundes im Jahr 2008 eine Steuerreform mit dem Ziel einer Entlastung des Mittelstandes nach folgendem Steuermodell vor zu nehmen ist:
„DAMIT SICH LEISTUNG WIEDER LOHNT, ENTLASTUNG DES MITTELSTANDES!“
Seit 1988 wird in Österreich versucht das Steuersystem zu reformieren bzw. zu modernisieren mit dem Ziel, die im internationalen Vergleich relativ hohe Abgabenquote zu senken. Es sollte dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft gestärkt werden, gleichzeitig sollten aber auch mittel- und langfristige Wachstums- und Arbeitsplatzschaffungseffekte erzielt werden. Weitere Zielsetzungen waren, dass Familien und Kleinstverdiener spürbar entlastet bzw. begünstigt werden.
Bei den ersten beiden größeren Steuerreformen 1988 und 1993/1994 wurden der einheitliche Körperschaftsteuersatz mit 30 % sowie die Kapitalertragsteuer mit 10 % und 25 % eingeführt. Des weiteren wurden die Vermögens- und Gewerbesteuer abgeschafft, die Möglichkeit der Gründung von Privatstiftungen geschaffen und der maximale Einkommensteuersatz von 62 % auf 50 % abgesenkt.
Mit den Steuerreformen 2004/2005 wurden nunmehr der Körperschaftsteuersatz von 34 % auf 25 % gesenkt, die Gruppenbesteuerung für Kapitalgesellschaften eingeführt und teilweise die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen, die nicht der Körperschaftsteuer unterliegen, nicht entnommene Gewinne mit dem halben Einkommensteuersatz besteuern können.
Durch diese Reformen wurden vor allem die Bezieher von Kapitaleinkünften sowie Kapitalgesellschaften und Konzerne, sowie Kleinstverdiener und Familien begünstigt. Die Begünstigungen für den Mittelstand hielten sich in Grenzen, da der Einkommensteuersatz mit 50 % international (USA 41,6 %; Deutschland 47,5 %; EU (15) 47,8 %; Slowakei 19 %; Tschechien 32 % usw.) betrachtet nach wie vor im oberen Bereich angesiedelt ist und die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen nicht für alle Unternehmen (Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Freiberufler) anwendbar ist.
„WARUM EINE STRUKTURELLE STEUERSENKUNGS-REFORM „FLAT-TAX“ ZUR ENTLASTUNG DES MITTELSTANDES NOTWENDIG IST!“
Die mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Reformschritte im Einkommen- und Körperschaftssteuerrecht waren erst der Anfang weit reichender Reformen. Die tariflichen Veränderungen und der Wegfall des Allgemeinen Absetzbetrages, sind ein erster
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