Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 86

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Schritt in Richtung flachere und einfachere Steuerermittlung. Jetzt sind tiefgreifendere, strukturelle Reformen grundlegender Art, insbesondere der Bemessungsgrundlagen gefordert.

Volkswirtschaftliche Impulse können nur von klaren, übersichtlichen und schlanken Steuergesetzen ausgehen. Die nächste Steuerreform muss daher eine Reform an den Strukturen und am Tarif sein. Komplizierte Steuergesetze werden vom Bürger nicht verstanden, gemieden und reizen zur Hinterziehung. Andererseits werden volkswirt­schaftlich gewollte und wertvolle Begünstigungen nicht in Anspruch genommen.

Neue volkswirtschaftliche Verhältnisse in der EU und die Globalisierung fordern Maß­nahmen zur internationalen Steuerkonkurrenzierung. Die neuen Mitgliedsländer setzen auf das Flat-Tax Modell.

Niedrigere Steuersätze vermeiden Umgehungshandlungen. Hohe Steuersätze hinge­gen reizen zur Aufsplitterung und bloßen Teilerfassung der Bemessungsgrundlage, zur Aufschiebung der Steuerlast und fordern Hinterziehungstatbestände heraus. Hohe Steuersätze sind Inflationstreiber.

Unterschiedliche Steuersätze für einzelne Einkunftsarten verlocken zum Wechsel in eine steuerbegünstigte Rechtsformen. Ein steuerlich motivierter Wechsel in eine an­dere Rechtsform hebt nicht die Wirtschaftlichkeit sondern die Bürokratie und verursacht Kosten.

Gesetze und Richtlinien sind übersichtlich zu gestalten und auf die praktische Hand­habung abzustellen. Dies gilt auch für die Gesetzessprache, die Steuerfestsetzung, die Steuereinforderung und die Erkenntnis der Rechtssprechung. (300 Mio. € zuviel be­zahlte Steuern pro Jahr)

Nur über die Ausgabendisziplin einer konsequenten Haushaltspolitik werden die Ein­sparungseffekte von ca. 2 Mrd. € über die Verwaltungsreform zu erzielen sein.

Die Kleinverdiener und Familienerhalter wurden spürbar entlastet. Der Mittelstand d.h. die Klein- und Mittelbetriebe sowie Leistungsbezieher konnten kaum profitieren. 

Hinzu kommt noch, dass z.B. durch die Schaffung der Privatstiftung bzw. Einführung des 25%igen Kapitalertragsteuersatzes, der sich bei den Privatstiftungen noch um 50 % auf 12,5 % halbiert, optimale Steuerbedingungen für jene geschaffen wurden, die zu den so genannten „Reichen“ zählen, weil sie über umfangreiche Kapitaleinkünfte verfügen und diese in Österreich günstiger besteuert werden als in so manchen Nach­barstaaten wie z.B. Deutschland, Schweiz.

ZIELSETZUNG:

Ziel ist es, ein einfaches und gerechtes, verlässliches und Vertrauen schaffendes, ver­ständliches und anwenderfreundliches, dauerhaftes und planungssicheres EU-kompa­tibles Struktur- und Tarifsystem zu schaffen.

Es geht nicht darum, Bürokratiehürden aufzubauen, sondern eine gerechte, das heißt einheitliche Besteuerung zu gewährleisten. Keine Sammelgesetzte und Schachtelge­setzte.

Es geht nicht darum, Ausnahmen zuzulassen, sondern diese gegen niedrigere Steuer­sätze abzutauschen.

1. Flat-Tax:

Wir halten es für notwendig, dass den Menschen und den Betrieben netto mehr in der Kassa bleibt! So sorgen wir dafür, dass sich Leistung wieder lohnt, stärken die Kaufkraft der Bürger und sorgen für Investitions- und Innovationskraft der Wirtschaft.


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