Grundlegend gilt für unsere Steuerpolitik ein ausgeglichener Haushalt über den Konjunkturzyklus, geringe Defizitduldung für Arbeitsplatz schaffende Wachstumsinvestitionen des Staates und restriktive Einsparungen in der Bürokratie. Senkung der Steuer- und Abgabenquote bis 2010 auf 38% um gegenüber den europäischen Mitbewerberländern, als Wirtschafts- und Arbeitsstandort konkurrenzfähig zu bleiben.
Verschiebung der betragsmäßigen Anwendungsgrenze beim Einkommensteuertarif: Aus unserer Sicht wäre es zweckmäßig die monatliche Betragsgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz zur Anwendung kommt, von € 4.250,-- auf zumindest € 7.000,-- erhöhen, somit kommt der Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von € 84.000,-- zur Anwendung (bisher 51.000). Anstelle der beiden mittleren Steuersätze (23 % bzw. 33,5 %) soll nur mehr ein Steuersatz Anwendung finden. So könnte es in Zukunft bei der Einkommensteuer anstelle der bisherigen drei Steuersätze nur mehr zwei Steuersätze geben, wobei gleichzeitig die Anwendbarkeit des Spitzensteuersatzes betragsmäßig nach oben verschoben werden sollte (€ 84.000,--). Mit dieser Maßnahme nähern wir uns auch bei den unselbständigen Einkünften dem Flat-Tax-Modell.
2. Einheitliche Unternehmensbesteuerung:
Der Mittelstand als Rückgrad der Wirtschaft muss wieder Motor des Wachstums werden. Mit den Konjunktur- und Wachstumspaketen wurden bereits wirksame Investitionsanreize geschaffen, die jedoch nur zeitlich begrenzt waren. Damit neue Arbeitsplätze entstehen, muss die Investitionsfähigkeit und –bereitschaft kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt und auf Dauer gestärkt werden.
Zusammenfassung der bisher drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) zu einer Einkunftsart für Unternehmen im Einkommensteuergesetz: Das österreichische Einkommensteuerrecht sieht im Moment von den insgesamt sieben Einkunftsarten drei Einkunftsarten vor, welche die Besteuerung der betrieblichen Einkünfte regeln. Diese Dreiteilung gibt es im Körperschaftsteuerrecht nicht, da im Körperschaftsteuerrecht die Einkünfte (Bauern, Gewerbebetriebe und Freiberufler) gleich behandelt werden. Wir wollen 3 Einkunftsarten durch die Einführung des Überbegriffes “Business Tax“ zusammenfassen und diese übersichtlicher und einfacher regeln.
Intelligente Pauschalierungsmöglichkeit für Kleinstunternehmen: Kleinstunternehmen, mit nur ein bzw. maximal zwei Mitarbeiter sollen die Möglichkeit bekommen, über einen jährlichen Mindeststeuerbetrag in der Höhe der Mindest-KÖST von € 1.750,00 pauschal besteuert zu werden. Gerade für Neugründer können so Verwaltungskosten, Aufzeichnungen, Steuerberaterhonorare etc. eingespart werden um mehr Geld für Neuanschaffungen zu erhalten.
AfA-Reform: Die Abschreibungsdauer soll nicht wie z.B. bisher auf 33,3 Jahre (Gebäude) angesetzt werden, sondern sich nach der Finanzierungsdauer richten. Dadurch schaffen wir realistische Abschreibungssätze und vermeiden unechte Gewinnversteuerung. Sofortige Abschreibung von Investitionen gerade bei „kurzlebigen“ Wirtschaftsgütern wie PC Hard- und Software. Derzeit sind Wirtschaftsgüter wie PCs etc. auf einen Zeitraum von 4 Jahren abzuschreiben. Im Interesse der Unternehmen sollte in diesen Bereichen eine sofortige Abschreibung ermöglicht werden.
Finanzierung über Bürokratiebefreiung:
Durch eine Flut an Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und einen EU-Richtliniengeflecht werden Bürger und die Wirtschaft tagtäglich mit hohem Aufwand belastet. Unser Vorsatz lautet:
„Soviel Staat wie nötig und soviel Freiheit wie möglich“.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite