Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 94

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Klimaschutzes, im Bereich der Schulen und Universitäten, aber auch bei Infrastruktur-, Pflege- oder Kinderbetreuungsmaßnahmen. Das wäre ja zu erwarten gewesen. Aber es gibt keine Hinweise darauf, wo dieser Klimafonds sein soll, keinen klaren Versuch, die Strategie für eine Klimaschutzoffensive auch wirklich umzusetzen.

Stattdessen Ankauf von Emissionszertifikaten, stattdessen – ja, das auch° – eigentlich eine Schlechterstellung im Bereich der Pendlerregelung. Ich möchte schon ein Wort dazu sagen, Kollege Bucher. Gerade wenn man sich den ländlichen Raum ansieht, sollte man bedenken, dass dort der öffentliche Verkehr für viele, viele Menschen, nicht nur für die Schülerinnern und Schüler, die tagtäglich zu den Schulen kommen, eine der ganz wichtigen Herausforderungen ist.

Das wäre die Aufgabe, die Aufgabe nämlich, den öffentlichen Verkehr auch im ländli­chen Raum zu stärken, denn die Anhebung der Pendlerpauschale führt nur dazu, dass jene Menschen, die keine Lohnsteuer zahlen, auch keinen Vorteil von dieser Anhebung haben. Und das ist einfach eine soziale Schieflage, die müssen Sie wahrnehmen, und das können wir nicht positiv bewerten.

Ich möchte aber jetzt in meinen Ausführungen auf einige Punkte eingehen, Frau Bun­desministerin, die Sie zu verantworten haben, nämlich Änderungen im Bereich des Le­bensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes. Hier geht es an sich um einige Anpassungen, und das sind Regelungen für gemeinschaftliche Anlagen in der Wasser­versorgung. Das können wir insofern auch positiv sehen, als es darum geht, Mindest­qualitätsstandards und Untersuchungspflichten zu regeln. Ja, aber, Frau Bundesminis­terin, es sind hier wieder Ausnahmen vorgesehen, nämlich Ausnahmen im Bereich fa­miliärer Verbände.

Da sage ich Ihnen: Bei einer Versorgung im Familienverband ist es genauso wichtig, dass eine Qualitätsuntersuchung vorliegt, denn gerade da passiert es immer wieder, dass Menschen Wasser trinken, das kontaminiert ist, und die Menschen oft über Jahre nicht wissen, was Sache ist, bis sie draufkommen: Oje, unser Brunnen ist ja eigentlich nicht verkehrstauglich im Hinblick auf die Wasserqualität. Da wäre es also sinnvoller, nicht eine Ausnahme zu machen, sondern einen anderen Untersuchungsrhythmus vor­zusehen, aber auf jeden Fall sicherzustellen, dass diese Verwender von Wasser aus eigenen Anlagen im Familienverband auch eine Qualitätssicherung nachweisen kön­nen, und zwar im eigenen Interesse und zum Schutz ihrer Gesundheit. Das hätten wir uns erwartet.

Ein Punkt, Frau Bundesministerin, ist wirklich völlig im Nebel und im Dunkeln geblie­ben, nämlich der Punkt über die Sicherstellung der Einnahmen der öffentlichen Hand für die Kontrolltätigkeit im Bereich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Frau Bundesministerin! Die Erläuterungen im Text und auch die Reaktion auf unsere Nach­fragen im Ministerium – wir haben bis heute keine Antwort erhalten – sind für uns schon sehr, sehr eigenartig, weil im Bereich dieser Kontrolltätigkeit in Zukunft Gebüh­ren eingehoben werden sollen. Ja, Gebühren! Und gleichzeitig wird in den Erläuterun­gen beschrieben, dass in Zukunft 330 000 Betriebe davon erfasst sind. Bezug genom­men wird auf die Kontrollanforderung laut der entsprechenden EU-Gesetzgebung.

Sie sprechen von 190 000 Landwirtschaftsbetrieben, die hier in Zukunft involviert sind, und unsere Frage ist ganz konkret: Welche landwirtschaftlichen Betriebe sollen dieser Kontrolle unterworfen werden, und welche Kontrolltätigkeiten sind das konkret? Wir ha­ben dazu leider bis heute keine Antworten bekommen, und daher können wir auch die­sen Punkt zweifellos nicht mittragen. Sie haben nämlich auch eine Verordnungser­mächtigung für die Bewertung von Betrieben nach einzelnen Risikogruppen, und auch dazu gibt es in den Gesetzeserläuterungen keine Hinweise, welche Risikogruppen das


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