Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Bucher ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek und Kollegen,
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1.) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (43 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EG-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Bundesbahngesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2007) (67 d.B.)
betreffend Einführung der Pendlerbeihilfe in Form eines kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrages mit Negativsteuerwirkung
Von den rund 1,5 Mio. pendelnden Arbeitnehmer/innen in Österreich sind allein 600.000 auf das Auto angewiesen. Die von der Bundesregierung beschlossene Mineralölsteuer-Erhöhung für Benzin (plus 3 Cent) und Diesel (plus 5 Cent) bedeutet für die Pendler/innen eine jährliche Mehrbelastung von 56 Millionen Euro und trifft da vor allem die unteren Einkommensbezieher/innen.
Eine geplante 10-prozentige Erhöhung des Pendlerpauschales würde nur ca. 20 Millionen Euro an Steuerersparnis bringen und jenem Teil (rund ein Drittel) der österreichischen Arbeitnehmer/innen welche derzeit keine Lohnsteuer bezahlen (Einkommen unter 1.130 Euro) überhaupt nichts nützen und ist daher aus sozialgerechten Gesichtspunkten abzulehnen.
Davon betroffen sind jedenfalls 40 % aller beschäftigten Frauen, nämlich die, die in Teilzeit arbeiten.
Ein neues System zur Entlastung der Pendler/innen ist notwendig.
Es ist daher notwendig als Ersatz für die Pendlerpauschale und des Verkehrsabsetzbetrags die Pendlerbeihilfe in Form eines kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag mit Negativsteuerwirkung ein zu führen. Nur so kommt die steuerliche Entlastung allen Pendlern zu Gute, weil entweder der Arbeitnehmer um diesem Betrag weniger Lohnsteuer zahlt, oder wenn er keine Steuer bezahlt, diesen als Negativsteuer direkt bekommt. Wenn notwendig sollte dafür auch die bestehende Begrenzung der Negativsteuer angepasst werden.
Damit würden vor allem die bis jetzt benachteiligten Bezieher kleinerer Einkommen stark entlastet werden und in Form einer Negativsteuergutschrift profitieren.
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