Diese Pendlerbeihilfe gilt für alle Arbeitnehmer/innen und wird pro konkret zurückgelegten Arbeitswegkilometer gewährt.
D.h. tatsächlich zurückgelegte Kilometer Arbeitsweg (Krankenstände, Urlaub, Feiertag, werden nicht gezählt).
Die Pendlerbeihilfe wird auf eine noch festzulegende maximale Kilometeranzahl beschränkt um einen eventuellen Missbrauch (Angabe täglicher Fahrten obwohl Wochenpendler) vorzubeugen.
Die Pendlerbeihilfe soll lohnverrechnerisch vom Arbeitgeber berücksichtigt und monatlich einkommenserhöhend wirksam werden.
Die Kosten der Pendlerbeihilfe wird vom Finanzminister so veranschlagt, daß zumindest die derzeitigen Ausgaben für Pendlerpauschale und Verkehrsabsetzbetrag darin aufgehen. Plus die rund 60 Mio. € als Folge der Mehrbelastung aus der Mineralölsteuererhöhung.
Die konkrete Höhe des Arbeitsweggeld/Kilometer kann dann nach einer empirischen Erhebung der jährlichen Arbeitswegkilometer der österreichischen Arbeitnehmer/innen exakt ermittelt werden.
Vorteile:
Sozial gerecht
Besserstellung unterer Einkommensbezieher aufgrund der Negativsteuer
Flexibilisierung der Arbeitnehmer
Aufwertung des Wohnens im ländlichen Raum
Wahlfreiheit der Verkehrsmittel
Stärkerer Anreiz zur Forderung und Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (aufgrund der bisherigen Differenzierung, große kleine Pendlerpauschale, kam es zu finanziellen Vorteilen bei nicht vorhanden sein von öffentlichen Verkehrsmitteln)
Einfachere Verwaltung
Transparente Berechnung
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat rechtzeitig eine Regierungsvorlage im Sinne der Einführung einer Pendlerbeihilfe zuzuleiten, sodass ein Inkrafttreten mit 01.01.2008 sichergestellt ist.
Wien, am 24.04.2007
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
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