Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 109

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Meine Damen und Herren! Noch nie haben so viele junge Menschen an Österreichs Universitäten studiert, noch nie hatten wir so viele Absolventinnen und Absolventen an den Hochschulen, noch nie war die Studienzeit so kurz wie jetzt, noch nie konnten die jungen Menschen so rasch und effizient in das Wirtschaftsleben, in den Arbeitsmarkt einsteigen, wo wir sie dringend brauchen. Dieses Universitätsgesetz trägt bereits Früchte! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn ich gesagt habe, dass unser Finanzminister diesen Weg fortschreibt, dann ist das ganz einfach und klar erklärt: Sie kennen das Doppelbudget, die österreichischen Universitäten werden für den Leistungszeitraum 2007 bis 2009 um 525 Millionen € mehr erhalten! Hiezu kommen noch einmal 500 Millionen für die Generalsanierungs­offensive für die Gebäude der Universitäten!

Hier klinkt sich auch das Budgetbegleitgesetz 2007 ein: Mit der Einführung des Beteili­gungscontrollings gemäß § 15 BHG werden die Universitäten vierteljährlich die not­wendigen Daten an das Bundesministerium für Finanzen melden, nicht zuletzt, um im Hinblick auf die Maastricht-Kriterien konsequent handeln zu können. Aber davon unbe­einflusst soll auch weiterhin die Liquidität der Universitäten sichergestellt sein. Das heißt, im Wesentlichen soll die Jahreszwölftel-Regelung beibehalten bleiben. Ein allfäl­liges Abgehen davon soll selbstverständlich nur im Einvernehmen mit den Universitä­ten möglich sein.

Ich darf daher in diesem Zusammenhang den Entschließungsantrag einbringen, den Kollege Broukal schon angesprochen hat, damit diese Praxis auch in Hinkunft sicher­gestellt ist:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzcon­trolling der Universitäten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, sicherzustellen, dass die aktuelle Form der monatlichen Mittelzuweisung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gemäß § 12 Universitätsgesetz 2002 weiterhin gewährleistet ist und ein allfälliges Abgehen von diesem Modus im Sinne der Autonomie der Universitäten ausschließlich im Einver­nehmen mit der jeweiligen Universität erfolgen kann.“

*****

Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der von Frau Kollegin Schittenhelm ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unter­stützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzcon­trolling der Universitäten, eingebracht im Rahmen der Debatte zum BBG 07 (67 d.B.)

 


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