Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 110

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Im § 12 Abs. 1 bis 11, Universitätsgesetz 2002 ist die Finanzierung der Universitäten des Bundes geregelt.

In Abs. 11 heißt es:

„Die Zuteilungen der Mittel erfolgen monatlich aliquot. Die monatlichen Zuweisungen können entsprechend den universitären Erfordernissen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Globalbudgets verändert werden“.

Mit der Einführung des Beteiligungscontrollings gemäß §15 BHG werden die Universi­täten vierteljährlich die notwendigen Daten an das Bundesministerium für Finanzen melden, nicht zuletzt, um im Hinblick auf die Maastrichtkriterien konsequent handeln zu können. Allerdings ist die monatliche Mitteilzuweisung für die laufende Liquidität der Universitäten im Sinne ihrer Autonomie unabdingbar. Auch ein allfälliges Abgehen von diesem Modus sollte in Zukunft nur auf Wunsch der Universität zulässig sein.

Aus den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bun­desminister für Wissenschaft und Forschung und an den Bundesminister für Finanzen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, sicherzustellen, dass die aktuelle Form der monatlichen Mittelzuweisung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gemäß § 12 Universitätsgesetz 2002 weiterhin gewährleistet ist und ein allfälliges Abgehen von diesem Modus im Sinne der Autonomie der Universitäten ausschließlich im Einver­nehmen mit der jeweiligen Universität erfolgen kann.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rinner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abge­ordnete.


13.52.12

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Damen und Herren! Die Budgets für die Jahre 2007 und 2008 spiegeln den neuen Weg der Bundesregierung wider.

Diese Regierung hat ein schweres Erbe ihrer Vorgängerin übernommen. Wurden bis zuletzt wesentliche Teile des Staatshaushaltes wie Stiefkinder behandelt (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek), so gelingt es nun, diese Altlasten und Belastungen zugunsten der Bevölkerung zu sanieren.

Es gibt mehr Geld für die Bereiche Bildung und Soziales und endlich wieder eine aktive Arbeitsmarktpolitik. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Höhere Förderungen sind auch für Infrastruktur, Forschung und Entwicklung, Wissen­schaft, Kultur und Sport vorgesehen.

Eine zentrale Rolle nimmt der Umweltschutz ein. Es wird alles unternommen, um das nationale Kyoto-Ziel zu erreichen.

Zur Förderung einer aktiven Klimapolitik wird im Budgetbegleitgesetz 2007 eine Erhö­hung der Mineralölsteuer für Benzin um 3 Cent und für Diesel um 5 Cent pro Liter be-


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