Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 108

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wenig. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag heute beschlossen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte sagen: Das verstehe ich unter sozialer Ausgewogenheit! Das war für uns Sozialdemokraten ein großes Anliegen und konnte gemeinsam mit unserem Regie­rungspartner umgesetzt werden.

Stärker als bisher erwartet wird die österreichische Wirtschaft heuer und im nächsten Jahr wachsen. Die beiden großen Institute Wifo und IHS haben für heuer ja bis zu 3 Prozent Wachstum vorausgesagt. Österreich findet sich unter den fünf besten Län­dern Europas. Für uns ist es wichtig, dass diese positive Wirtschaftsentwicklung auch den Menschen zugutekommen muss. Die Menschen müssen von der guten Konjunktur etwas spüren, und dazu wird die gesamte Budgetpolitik in den nächsten zwei Jahren viel beitragen.

Es wird große Investitionen geben, vor allem in die Zukunftsbereiche, wie Beschäfti­gung – die Arbeitslosigkeit ist deutlich gesunken und wird weiter deutlich sinken. Ich denke an die Investitionen im Bereich Bildung, an die Trendwende im Sozialbereich und auch an die Investitionen, die heute schon angesprochen wurden, in die Infrastruk­tur.

Dieses Budgetbegleitgesetz schafft die Voraussetzung für ein zukunftsorientiertes Bud­get für die nächsten zwei Jahre, und daher fordern wir Sie auf, auch die Opposition, diesem Budgetbegleitgesetz zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

13.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schittenhelm. Sie hat sich 4 Minuten vorgenommen. – Bitte, Frau Abge­ordnete.


13.47.56

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Im § 12 Abs. 1 bis 11 des Universitätsgesetzes 2002 ist die Finanzierung der Universitäten des Bundes gere­gelt. Wir alle wissen, dass wir mit diesem Universitätsgesetz 2002 jene Autonomie ge­schaffen haben, die notwendig ist, damit sich unsere Universitäten im Wettbewerb der europäischen Hochschulen nicht nur messen können, sondern auch vorne mit dabei sein können.

Wir haben mit dem Universitätsgesetz 2002 einen Schwerpunkt gesetzt und diesen in der Folge auch kompetent verarbeitet und umgesetzt. Das ist allerdings, das wissen wir auch, nur bei weitgehender Autonomie und bei klar definierten Rahmenbedingun­gen zwischen der Politik und den Universitäten möglich. Und genau das ist auch in den letzten Jahren gelungen.

Natürlich, die Voraussetzungen waren klar und waren vorgegeben: das Zusammenfüh­ren von Entscheidung und Verantwortung, der optimale Einsatz der Ressourcen, die qualitative Mitsprache und natürlich – das Fundament für all diese Bereiche – ein ge­sichertes Globalbudget bei eigenständiger Finanzgebarung durch die Universitäten, durch die Verantwortungsträger in diesen Einrichtungen, und das damit verbundene neue Kostenbewusstsein. Es hat enorme positive Effekte gebracht, und es wurde mit dem damaligen Universitätsgesetz auch die bestmögliche Finanzierungsbasis geschaf­fen, die nun von unserem Vizekanzler Finanzminister Willi Molterer fortgeschrieben, ja noch erweitert und ergänzt wird.

 


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