dem Ausschuss auf Grund eines fehlenden Zusammenhangs mit dem Untersuchungsgegenstand nicht zu übermitteln sind. Das BM für Finanzen hat darauf am 17. April 2007 per email geantwortet:
„Nach Rücksprache mit dem Herrn Präsidenten der Finanzprokuratur und dem Büro des Herrn Vizekanzlers muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen vorgeschlagene Vorgangsweise (Vorsichtung der ungeschwärzten Steuerakten durch Sie und den Verfahrensanwalt im BMF) leider auch keine Lösung darstellt.“
Da der Nationalrat nicht dulden kann, dass ein Mitglied der Bundesregierung die Kontrollbefugnisse des Nationalrats in unzulässiger Weise beschneidet, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Können Sie ausschließen, dass durch die Schwärzungen, die vor Übermittlung von Steuerakten an den Untersuchungsausschuss durch Beamte des BM für Finanzen durchgeführt wurden, Aktenteile betroffen sind, deren Übermittlung durch den Untersuchungsauftrag gedeckt ist?
2. Auf dem Blatt mit der Bezeichnung „Erfolgsrechnung Brutto 2002“, S. 1, ist im Steuerakt „Steininger“ bei den Ausgaben die Zeile „Honorar Communications“ über rund 6,4 Mio Euro nicht geschwärzt. Die korrespondierende Zeile bei den Einnahmen „801 Spesenersatz“ ist aber geschwärzt. Warum ist diese Zeile geschwärzt worden?
3. Im Akt findet sich an späterer Stelle ein Detailblatt dieses Kontos, allerdings nur für Jänner bis September 2002. Die insgesamt vom Finanzamt dem Untersuchungsgegenstand zugeordneten und daher nicht geschwärzten Einnahmen decken nicht die dem Untersuchungsgegenstand zugewiesenen und nachgewiesenen Ausgaben. Daher muss davon ausgegangen werden, dass weitere Einnahmen – die geschwärzt bzw. nicht übermittelt wurden, von Seiten EADS vorliegen. Warum wurden dem Untersuchungsausschuss diese Unterlagen vorenthalten?
4. Auf dem Blatt mit der Bezeichnung „Erfolgsrechnung Brutto 2002“, S. 1, ist die Zeile unter der Zeile „591 Honorar P & P Consulting“ geschwärzt. Das Konto dieser geschwärzten Zeile ist mit „592“ erkennbar. Im Akt findet sich an anderer Stelle das Detailblatt des Kontos „592“, diesmal aber ungeschwärzt. Es trägt den Titel „Honorar Creativ Promotion“ und enthält eine Buchungszeile. Diese Zahlung an die Firma des Ehepaars Wolf ist eindeutig vom Untersuchungsgegenstand umfasst. Warum ist diese Zahlung geschwärzt worden?
5. Die Einnahmen des Jahres 2002 sind fast zur Gänze, möglicherweise auch zur Gänze unmittelbar und mittelbar auf EADS zurück zu führen. Die Einnahmen der Jahre 2003 und 2004 sind zur Gänze auf EADS und im Zusammenhang damit entstandene Umsatzsteuerguthaben zurück zu führen. Daher wäre anzunehmen, dass auch die überwiegende Mehrzahl der Ausgaben auf diese Geschäftsbeziehung zurück zu führen ist. Trotzdem sind fast alle Ausgaben für Werbeaufwand, Reisespesen etc. ausgeschwärzt. Warum werden dem Untersuchungsausschuss diese Informationen vorenthalten?
6. Dem Steuerakt sind zwar etliche Eingangs- und Ausgangsrechnungen beigefügt, aber wesentliche, für die Arbeit des Untersuchungsausschusses bedeutsame Rechnungen fehlen. So fehlt etwa die Eingangsrechnung für Hortobagy Consulting & Management KFT im Zusammenhang mit der Steininger-Zahlung an Airpower ebenso wie die Ausgangsrechnungen mit den Nummern 3, 4, 5 und 7 aus 2003 und sämtliche
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