Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 131

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dem Ausschuss auf Grund eines fehlenden Zusammenhangs mit dem Untersuchungs­gegenstand nicht zu übermitteln sind. Das BM für Finanzen hat darauf am 17. April 2007 per email geantwortet:

„Nach Rücksprache mit dem Herrn Präsidenten der Finanzprokuratur und dem Büro des Herrn Vizekanzlers muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen vorgeschlagene Vorgangsweise (Vorsichtung der ungeschwärzten Steuerakten durch Sie und den Ver­fahrensanwalt im BMF) leider auch keine Lösung darstellt.“

Da der Nationalrat nicht dulden kann, dass ein Mitglied der Bundesregierung die Kon­trollbefugnisse des Nationalrats in unzulässiger Weise beschneidet, richten die unter­fertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. Können Sie ausschließen, dass durch die Schwärzungen, die vor Übermittlung von Steuerakten an den Untersuchungsausschuss durch Beamte des BM für Finanzen durchgeführt wurden, Aktenteile betroffen sind, deren Übermittlung durch den Unter­suchungsauftrag gedeckt ist?

2. Auf dem Blatt mit der Bezeichnung „Erfolgsrechnung Brutto 2002“, S. 1, ist im Steuerakt „Steininger“ bei den Ausgaben die Zeile „Honorar Communications“ über rund 6,4 Mio Euro nicht geschwärzt. Die korrespondierende Zeile bei den Einnahmen „801 Spesenersatz“ ist aber geschwärzt. Warum ist diese Zeile geschwärzt worden?

3. Im Akt findet sich an späterer Stelle ein Detailblatt dieses Kontos, allerdings nur für Jänner bis September 2002. Die insgesamt vom Finanzamt dem Untersuchungsgegen­stand zugeordneten und daher nicht geschwärzten Einnahmen decken nicht die dem Untersuchungsgegenstand zugewiesenen und nachgewiesenen Ausgaben. Daher muss davon ausgegangen werden, dass weitere Einnahmen – die geschwärzt bzw. nicht übermittelt wurden, von Seiten EADS vorliegen. Warum wurden dem Untersu­chungsausschuss diese Unterlagen vorenthalten?

4. Auf dem Blatt mit der Bezeichnung „Erfolgsrechnung Brutto 2002“, S. 1, ist die Zeile unter der Zeile „591 Honorar P & P Consulting“ geschwärzt. Das Konto dieser ge­schwärzten Zeile ist mit „592“ erkennbar. Im Akt findet sich an anderer Stelle das Detailblatt des Kontos „592“, diesmal aber ungeschwärzt. Es trägt den Titel „Honorar Creativ Promotion“ und enthält eine Buchungszeile. Diese Zahlung an die Firma des Ehepaars Wolf ist eindeutig vom Untersuchungsgegenstand umfasst. Warum ist diese Zahlung geschwärzt worden?

5. Die Einnahmen des Jahres 2002 sind fast zur Gänze, möglicherweise auch zur Gänze unmittelbar und mittelbar auf EADS zurück zu führen. Die Einnahmen der Jah­re 2003 und 2004 sind zur Gänze auf EADS und im Zusammenhang damit entstan­dene Umsatzsteuerguthaben zurück zu führen. Daher wäre anzunehmen, dass auch die überwiegende Mehrzahl der Ausgaben auf diese Geschäftsbeziehung zurück zu führen ist. Trotzdem sind fast alle Ausgaben für Werbeaufwand, Reisespesen etc. aus­geschwärzt. Warum werden dem Untersuchungsausschuss diese Informationen vor­enthalten?

6. Dem Steuerakt sind zwar etliche Eingangs- und Ausgangsrechnungen beigefügt, aber wesentliche, für die Arbeit des Untersuchungsausschusses bedeutsame Rech­nungen fehlen. So fehlt etwa die Eingangsrechnung für Hortobagy Consulting & Ma­nagement KFT im Zusammenhang mit der Steininger-Zahlung an Airpower ebenso wie die Ausgangsrechnungen mit den Nummern 3, 4, 5 und 7 aus 2003 und sämtliche


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