Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 134

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Und das hier (neuerlich ein Schriftstück in die Höhe haltend) ist nicht nur ein Konto­blatt. Da ist das nächste, da sind die nächsten – wir können das so durchgehen: schwarz, schwärzer, noch schwärzer, ein Akt, wie diesem Haus in dieser Form noch kein einziger zugeleitet worden ist. (Abg. Dr. Graf: Oja, im Bankenausschuss perma­nent!)

Jetzt stellt sich nicht nur die Frage: Ist das zuträglich für die Arbeit des Untersuchungs­ausschusses?, sondern auch: Darf das der Finanzminister? – Der Finanzminister be­hauptet: Ja, ich darf schwärzen, was ich für richtig halte.

Ich habe mich an die Präsidentin des Nationalrates gewandt, und die Frau Präsidentin hat ein Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes in Auftrag gegeben. – Herr Mag. Molterer, ich an Ihrer Stelle würde mir dieses Gutachten, das eine sehr klare Position des Parlaments feststellt, sehr zu Herzen nehmen, denn das Parlament, die Juristen des Hauses, stellen unmissverständlich fest, dass keine einzige dieser Schwärzungen eine gesetzliche Basis hat. (Abg. Dr. Fekter: Aber selbstverständlich, Herr Pilz! Das ist verfassungskonform!)

Wenn Ihnen das zu wenig ist: Wir legen eine Stellungnahme von Universitätsprofessor Heinz Mayer vor, der wörtlich erklärt: „Vor dem Hintergrund ...“ (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, so ist die Situation in diesem Haus: Wir spre­chen von Verfassungsrecht – Antwort: höhnisches Gelächter vonseiten der Österreichi­schen Volkspartei. Das ist die Art und Weise, in der mit der Bundesverfassung von­seiten der Österreichischen Volkspartei seit Jahren umgegangen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Für Sie ist unter Bundeskanzler Schüssel – bedauerlicherweise – der ständige und vorsätzliche Verfassungsbruch zu einem ganz normalen Mittel der Politik geworden. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Genau an diesem Punkt sind wir. (Abg. Dr. Schüssel: Frau Präsidentin, „vorsätzlicher Verfassungs­bruch“, ist das kein Ordnungsruf?) Und da ist es wichtig (Abg. Dr. Schüssel: Ist das ein Ordnungsruf oder nicht?), dass einer der bedeutendsten Verfassungsrechtler die­ser Republik, Mayer, feststellt – ich zitiere und bemerke die Nervosität vonseiten der ÖVP; aber im Zuge der Ausschussarbeit wird sich diese berechtigte Nervosität weiter steigern –:

„Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen verfassungsrechtlichen Überlegungen, ist im vorliegenden Zusammenhang festzustellen, dass der Steuerakt ,Steininger‘ unter an­derem in Form von Kontoblättern vorgelegt wurde. Dabei wurde der überwiegende Teil der Werbeausgaben unkenntlich gemacht.

Diese Vorgangsweise ist unzulässig.“

Das stellt Universitätsprofessor Heinz Mayer unmissverständlich fest. (Abg. Dr. Schüs­sel: „Vorsätzlicher Verfassungsbruch“! – Die unterste Liga, tiefer geht es nicht mehr!)

Universitätsprofessor Dr. Bernd-Christian Funk hat uns erst vor einer Stunde seine Stellungnahme, sein Gutachten übersandt. Darin heißt es – ich zitiere –:

„Das System der einschlägigen Regeln und Grundsätze des Geschäftsordnungsrechts lässt ein klares Gesamtbild erkennen: Die Entscheidung darüber, welche Informationen angefordert werden, ist ausschließlich in die Hand des Ausschusses gelegt. Verlangt der Ausschuss die Vorlage bestimmter Akten, so sind die vorlagepflichtigen Ämter ver­pflichtet, diesem Auftrag nachzukommen. Eine Prüfung oder Auswahl unter den Ge­sichtspunkten der Relevanz oder der Wahrung der Amtsverschwiegenheit steht den vorlageverpflichteten Ämtern nicht zu.“ (Abg. Dr. Schüssel: Ziehen Sie diesen Vorwurf zurück, Herr Abgeordneter, ja oder nein?)

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite