Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 148

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Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, der einer Antwort harrt. Bitte, Herr Finanzminis­ter, sagen Sie uns nur, ja, Sie sind bereit, das zu ermöglichen, oder eben nicht. Aber dann sagen Sie auch: Warum nicht?! – Diese Frage ist legitim und sollte in dem Zu­sammenhang klar gestellt werden.

Der Beweis, dass die Texte und Formulierungen, wenn man die Akten anfordert, rechtskonform sein sollen – no na, darüber brauchen wir nicht extra zu diskutieren. Das ist klar.

Was mir aber in dem Zusammenhang wichtig erscheint, auch darin, was wir in unseren Diskussionen immer wieder ins Zentrum der Überlegungen gestellt haben, ist nicht nur die Frage der Schwärzungen selbst – das geht aus dem Gutachten von DDr. Heinz Mayer, aus dem heute schon mehrfach zitiert wurde, wohl sehr deutlich hervor.

Dr. Heinz Mayer sagt – ich zitiere:

„Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Steuerakt ,Steininger‘ dem Ausschuss vollständig und ohne Unkenntlichmachungen vorzulegen ist.“ (Abg. Dr. Fekter: Absatz 4 vorle­sen!) – Auch für Sie, Frau Abgeordnete Fekter, noch einmal:

Dr. Mayer sagt: „Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Steuerakt ,Steininger‘ dem Aus­schuss vollständig und ohne Unkenntlichmachungen vorzulegen ist.“ (Abg. Dr. Fekter: Absatz 4 vorlesen!) „Eine Ausnahme könnte allenfalls dann Platz greifen, wenn der Steuerakt Aktenstücke enthält, die offensichtlich in keinem wie immer gearteten Zu­sammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen können.“ (Abg. Dr. Fekter: Genau!) – Dazu bekennen wir uns.

Wo liegt da das Problem? (Abg. Dr. Fekter: Eh nicht! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dr. Fekter und Strache.) – Ja! Das ist ein richtiger Standpunkt, und es ist das, wo wir eigentlich – ich komme mir hier schon wie ein Mediator vor – alle miteinander einer Meinung sein könnten.

Ich will die Durchfinanzierung der dritten Zähne, die Kosten dafür, nicht wissen, son­dern ich will das wissen, was Klubobmann Van der Bellen als Beispiel angesprochen hat. Und ich glaube, dass es auch im Interesse der ÖVP-Vertreter im Untersuchungs­ausschuss ist, das zu wissen, oder, Frau Abgeordnete Fekter? – Jetzt schweigen Sie. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) – Das wäre doch wirklich im Zentrum der Überle­gungen, und genau das soll es sein.

Ich ersuche Sie daher, das zu überprüfen, Herr Finanzminister: diesen Gedanken des Verfahrensanwaltes genauso wie das, was Heinz Mayer sagt, der das endlich genau definiert. Und nach dieser Definition soll dann der Vertreter des Finanzministeriums mit dem Verfahrensanwalt – mit dem oder ohne den Vorsitzenden des Untersuchungsaus­schusses – überprüfen, ob das in jedem einzelnen Fall auch stimmt.

Ich glaube, das wäre es dann, dann bräuchten wir uns hier im Plenum nicht mehr zu treffen! Die ganze Diskussion gehört ja sowieso primär in den Untersuchungsaus­schuss (Abg. Lentsch: Ja, eh!), aber dann bräuchten wir uns hier auch nicht mehr zu treffen.

Entstanden ist das Ganze, weil es hier offensichtlich Unschärfen gibt. Okay, aber die kann man doch wirklich beheben, Herr Finanzminister: Ein Wort von Ihnen genügt, und das Ganze kann, glaube ich, mit diesem Prozedere geklärt werden. – Daher bin ich der Meinung, es sollte sich auch dieses Plenum in diese Richtung ausdrücken, und ich glaube, dass wir hier alles tun sollten, damit in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dieses Parlament bemüht sich, den Untersuchungsauftrag, den Prüfauftrag gewissen­haft zu erfüllen.

 


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