Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 150

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ber, Herr Professor Mayer (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP) – genau so publiziert. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Darmann.)

Professor Mayer hat gemeinsam mit anderen Verfassungsrechtlern eine Publikation verfasst mit dem Titel „Untersuchungsausschüsse und Rechtsstaat“. (Die Rednerin hält ein Exemplar des erwähnten Buches in die Höhe.) Darin ist ganz klar die herrschende Lehrmeinung angeführt, dass nämlich die ersuchte Behörde – und nur diese! – zu prü­fen hat, ob sie etwas „herausrücken“ darf oder nicht. (Abg. Dr. Van der Bellen: Kon­trolle existiert nicht für Sie! Kontrolle ist ein Fremdwort, Frau Fekter!) – Nein, Herr Pro­fessor!

Allein aufgrund der Verurteilung von Herrn Pilz ist es gut, dass die Verfassung das kon­kret so vorsieht. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Abg. Dr. Van der Bellen: Blödsinn!)

Herr Pilz erlaubt sich unter dem Deckmantel der Immunität alles und jedes (Abg. Dr. Van der Bellen: Sie vielleicht nicht? – Zwischenrufe bei der ÖVP), verletzt Gesetze nach der Reihe. Die Beamten können diese Gesetzesverletzung nicht begehen, ohne der Amtshaftung zu unterliegen und schadenersatzpflichtig zu werden. (Abg. Dr. Van der Bellen: Unerträglich ist das!) Daher schützt diese Bestimmung die Beamten davor, Amtshaftungs- oder Schadenersatzklagen befürchten zu müssen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Unsinn!)

Herr Abgeordneter Pilz erlaubt sich unter dem Deckmantel der Immunität alles. (Abg. Dr. Van der Bellen: Sie auch!) Wenn er einen Funken Anstand hätte, dann würde er den Vorsitz im Untersuchungsausschuss zurücklegen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Abg. Mag. Kogler: Die Advokatin der Scheinheiligkeit! – Weitere Zwischenrufe.)

Es ist eine Ungeheuerlichkeit – es ist eine Ungeheuerlichkeit! –, dass wir derzeit einen Untersuchungsausschuss-Vorsitzenden haben, der wegen Verletzung von Gesetzen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss rechtlich verurteilt ist (Rufe und Gegenrufe zwischen den Grünen und der ÖVP) – zugegebenermaßen nicht rechtskräf­tig, aber wenn er Anstand hätte, dann würde er zurücktreten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Van der Bellen: Ja, „sicher“!)

Es ist ein klassischer Unvereinbarkeitsgrund, dass er derzeit ein Verfahren „am Hals hat“, das beweist, dass er sich nicht an Gesetze hält. (Abg. Dr. Van der Bellen: Sie werden uns nicht vorschreiben, was Anstand ist!) – Herr Professor, zumindest die Ver­fassung müsste man einhalten, und die Verfassung besagt in § 53, dass die unter­suchte Behörde die Akten zu prüfen hat. (Abg. Dr. Van der Bellen: Eben nicht!) – Ja natürlich!

Ihr habt ja bei Herrn Mayer ein Gutachten bestellt (die Rednerin hält erwähntes Gut­achten in die Höhe), und in Ziffer 4 sagt dieser dezidiert – er bleibt bei der vorherr­schenden Lehrmeinung: Herr Mayer widerspricht sich ja nicht selbst, er bleibt dabei (Abg. Dr. Van der Bellen: Das ist eine Ehrenbeleidigung! Wiederholen Sie das in der Öffentlichkeit und ...! Feigheit ist das!) –, eine Ausnahme könnte sein, wenn in Steuer­akten Daten sind, die nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben. Und Dienstnehmerdaten haben mit Sicherheit nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun, und daher wurden sie geschwärzt. (Abg. Heinisch-Hosek: Schreien Sie nicht so! – Zwischenruf des Abg. Öllinger.) – Herr Öllinger, Sie kennen sich mit Sicherheit nicht aus, wie das bei uns im Untersuchungsausschuss diskutiert wird. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Daher ist es rechtens, wenn sich die Beamten des Finanzamtes ansehen, was etwas mit dem Untersuchungsauftrag zu tun hat (Abg. Mag. Kogler: Scheinheilig! Das ist eine Spezialität von ihr!), das übermitteln sie, und wenn es nichts mit dem Untersu­chungsauftrag zu tun hat, dann schwärzen sie es zum Schutz unbeteiligter Dritter.

 


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