Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 154

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Menschenrechte – gegenüber wem auch immer – auszuschalten! Das sollte man nicht außer Acht lassen! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Herr Kollege Kogler, wie oft haben wir hier im Hohen Haus diskutiert, wenn es darum gegangen ist, sogar noch Rechtsbrecher ... (Abg. Mag. Kogler: So hören Sie doch auf!) Nein, ich höre nicht auf! Ich kann mich sehr gut erinnern!

Wir haben diskutiert, als es um Rasterfahndungen, um Schleierfahndungen oder um Telefonüberwachungen gegen Verbrecher und um den Lauschangriff gegangen ist. Da waren die Grünen hier die Ersten, die gesagt haben, dass Menschenrechte nicht miss­achtet werden dürfen, dass Staatsbürgerrechte wichtig sind und nicht missachtet wer­den dürfen und dass das Sicherheitsinteresse der Bürger nicht über die Einzelinteres­sen der Menschenrechte solcher Verdächtiger und Straftäter gestellt werden darf. – Das waren Ihre Worte hier im Hohen Haus! Offenbar sind Ihnen die Rechte jedes Dro­gendealers wichtiger als die Rechte einer unbescholtenen Auskunftsperson in einem Untersuchungsausschuss! Das soll hier auch einmal geklärt werden. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Genau darum geht es. Selbstverständlich muss, wenn rechtswidrig gehandelt wurde, aufgeklärt werden. (Abg. Mag. Kogler: Herr Kollege! Wer hat noch kassiert?) Herr Kollege, wenn es strafrechtliche Handlungen gegeben hat, dann gibt es in einem Rechtsstaat eine Instanz dafür, die das zu beurteilen und auch entsprechend abzuurteilen hat: Das sind nicht Sie, das sind nicht wir hier, und das ist auch nicht der Untersuchungsausschuss, sondern das sind die Gerichte der Re­publik Österreich! Diese allein haben über Schuld und Nichtschuld von Staatsbürgern und von Menschen in diesem Land zu entscheiden, und sonst niemand! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Legen Sie Ihre Partei­spenden offen!)

Herr Kollege Kogler, ich sage Ihnen ganz offen: Es gibt zum Schutz dieser unbeschol­tenen Staatsbürger Vertraulichkeitsbestimmungen. Selbstverständlich kann der Unter­suchungsausschuss entsprechende Unterlagen anfordern, aber unter dem Gebot der Vertraulichkeit, Herr Kollege Haimbuchner! Und weil die Rechtsordnung wahrscheinlich der Einhaltung der Vertraulichkeit durch Politiker und Abgeordnete nicht allzu viel Ver­trauen schenkt, hat man die Notwendigkeit der Schaffung etwa der Volksanwaltschaft oder des Rechnungshofes als Organe des Parlaments erkannt. Auf diese Weise kann man diesen Institutionen und nicht jedem einzelnen Abgeordneten das Recht der vol­len Akteneinsicht gewähren. Die Schaffung dieser Institutionen hatte wohl auch einen rechtspolitischen Grund. Ihre Vergleiche sind deshalb etwas weit hergeholt!

Die Vertraulichkeit, Herr Kollege, die zum Schutz der Privatsphäre und der Geschäfts­interessen von unbescholtenen Staatsbürgern geboten ist, ist ja völlig ausgeschaltet! Es wird offensichtlich als selbstverständlich angenommen, dass angeforderte Akten wenige Stunden nach deren Einlangen schon bei den Zeitungen sind! – Ich schaue jetzt ganz streng etwa in die Richtung des Kollegen Kräuter. Auch Journalisten sagen, dass jetzt alles Mögliche aus diesen Akten zu den Journalisten kommt.

Frau Präsidentin! Ich verstehe nicht ganz, warum man einen Ordnungsruf bekommen kann, wenn man hier Entscheidungen von Gerichten zitiert. – Ich lese das jetzt aus der APA vor, damit ich nicht auch einen Ordnungsruf bekomme:

„Pilz verletzte ,abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht‘“. Das „Wiener Straflandesge­richt“ sagt: Die „Veröffentlichung von Rechnungen aus dem Steuerakt ... war rechts­widrig“. – Ich glaube, das darf man sehr wohl zitieren!

 


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