Herr Kollege Van der Bellen, es stimmt schon: Das ist nur eine medienrechtliche Frage. – Jetzt gehen wir aber ins Strafrecht. Sie kennen § 310 Strafgesetzbuch: „Verletzung des Amtsgeheimnisses“. Darin geht es darum, dass, wenn ein Beamter oder ehemaliger Beamter vertrauliche Informationen beziehungsweise Geheimnisse verwertet oder offenbart, er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – bis zu drei Jahren! – zu bestrafen ist.
Herr Kollege Van der Bellen, da gibt es einen Abs. 2: „Ebenso ist zu bestrafen, wer als Mitglied eines Ausschusses gemäß Art. 53 B-VG“ – das ist der Untersuchungsausschuss – ... (Abg. Dr. Van der Bellen: Für einen Untersuchungsausschuss gelten andere Regeln, das wissen Sie doch, Herr Scheibner!) Das weiß ich. – Ich wiederhole Abs. 2:
„Ebenso ist zu bestrafen, wer als Mitglied eines Ausschusses gemäß Art. 53 B-VG ... oder als zur Anwesenheit bei“ diesen „Verhandlungen Berechtigter ein ihm in vertraulicher Sitzung zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart oder verwertet, dessen Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen.“
Nun sagt das eine Gericht, dass Geheimnisse verletzt wurden. § 310 Strafgesetzbuch, Herr Kollege Van der Bellen, ist hier relevant! Für das, was hier regelmäßig passiert und was Sie anscheinend überhaupt nicht interessiert, dass nämlich private Daten veröffentlicht werden, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen. Und was geschieht, wenn sich der Herr Ausschussvorsitzende Pilz dann noch in der Zeitung mit dem Steuerakt fotografieren lässt? (Abg. Dr. Van der Bellen: Es ist ohnedies alles geschwärzt!) Egal, ob geschwärzt oder nicht! Sie sehen ja, dass nicht alles geschwärzt ist! Handelt es sich dabei nicht um das Weitergeben von vertraulichen Informationen? Und geht es dabei nur um diese eine Seite?
Meine Damen und Herren, darum geht es uns: In Österreich gibt es leider eine Politjustiz, aber nicht eine Justiz, die politisch urteilt. Die Justiz urteilt korrekt. Allerdings gibt es in diesem Land Politiker, die sich Justizaufgaben anmaßen, und das sind in erster Linie Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, aber auch von der Sozialdemokratie! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn es um Ihre Angelegenheiten geht, dann ist all das nicht so tragisch. Wenn Herr Darabos, der ein Verwaltungsorgan ist und verpflichtet ist, dem Ausschuss alle Unterlagen herauszugeben, ein Gutachten, das ihm anscheinend nicht passt, nicht herausgibt, dann ist das überhaupt kein Problem. Das gilt als selbstverständlich, denn Sie werden ja nicht Ihre Verhandlungspositionen schwächen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)
Wieso gibt er das nicht in vertraulicher Sitzung heraus? Dieses Gutachten wird doch wohl von keinem Ihrer Abgeordneten dann unter Verletzung der Geheimnispflicht herausgegeben werden! Oder haben Sie da auch kein Vertrauen? Warum gibt Minister Darabos dieses Gutachten dem Untersuchungsausschuss nicht, wenn Sie für umfassende Aufklärung sind? Das verstehe ich nicht! Sagen Sie das doch einmal! Das haben Sie eigentlich nicht gesagt! Ich bin wirklich gespannt, was Sie dazu sagen!
Der Herr Minister braucht so etwas also nicht herauszugeben. Aber wenn es hier um die Daten von privaten Menschen geht, dann wird agitiert und Druck ausgeübt, und es werden entsprechende Vorwürfe gemacht. Sie sollten sich bei Gelegenheit schon einmal überlegen, ob Sie immer mit derselben Messlatte arbeiten!
Ich sage es noch einmal: Wenn es klare Vorwürfe gibt, dass es in diesem Zusammenhang strafrechtlich relevante Delikte gegeben hat, dann soll es sofort einen Bericht an die Justiz geben. Das ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses. (Abg. Dr. Van der Bellen: Da muss man erst einmal recherchieren!) Richtig, Herr Kollege Van der
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