Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 156

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Bellen! Aber solange die Vorwürfe nicht bestätigt sind, haben die Auskunftspersonen und sämtliche betroffenen Personen alle Menschenrechte und Staatsbürgerrechte so wie Sie, so wie ich und wir alle hier. Diese Rechte haben Sie auch als Politiker zu respektieren, auch wenn das vielleicht Ihren politischen Zielen zuwiderläuft!

Darum geht es: Ein Untersuchungsausschuss und parteipolitisch motivierte Aktionen dürfen nicht den Rechtsstaat außer Kraft setzen. Untersuchung ja, Aufklärung ja, die Inquisition lassen wir aber in den Geschichtsbüchern! (Beifall beim BZÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Herr Kogler! Wo ist der Antragsteller? Ist er schon wieder bei Gericht?)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. Wunschredezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


16.28.52

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Man braucht zunächst eine gewisse Zeit, um den Unfug zusammenzuräumen, der hier ausgebreitet wurde. Man wird sich nicht allem widmen können, aber ich beginne einmal beim Grundprinzip.

Herr Kollege Scheibner, vor allem auch Frau Kollegin Fekter, ich sage Ihnen, nachdem ich einzelnen Rednern von den ehemaligen Regierungsparteien, also von Schwarz-Orange, zugehört habe, die hier offensichtlich aus guten – oder, in Klammern: schlech­ten – Gründen verzweifelt im Abwehrkampf stecken: Es gibt kein Menschenrecht für Finanzminister, Akten zu schwärzen, insbesondere dann, wenn der massive Verdacht auf Bestechung vorliegt. – Ist das so weit einmal nachvollziehbar?

Es liegt der massive Verdacht vor, dass es hier zu unzulässigen Geldzuwendungen ge­kommen ist. Und jetzt ist das noch gar nicht der Vorwurf als solcher, sondern es geht darum, dass dieses Haus hier mit Mehrheit – daran sollten Sie sich auch erinnern! – einen Auftrag an uns beschlossen hat. Es soll nicht behauptet werden, dass es so war, diese Sache wurde aber ausdrücklich mit einem Beweisauftrag versehen, der auf einem hier beschlossenen Antrag fußt, diesen Zahlungen nachzugehen. Nichts ande­res ist es. Ich meine, es ist wirklich primitive Nebelwerferei, hier mit Menschenrechten herumzufuchteln! Das ist wirklich ein absurder Vorgang, und es ist schade um jede Protokollzeile, die Sie damit verbrauchen! (Beifall bei den Grünen.)

So etwas Ähnliches spielt sich im Ausschuss auch dann ab, wenn sich die ÖVP dort – übrigens sehr wortreich – beteiligt. Aber es wird halt nichts nützen. Das Einzige, was wir lernen, ist, dass der Scheinheiligenschein offensichtlich zum neuen Parteiabzei­chen der ÖVP avanciert ist, und leider wurden Sie, Herr Vizekanzler, diesem Verdacht und diesem Ruf mit Ihrer Beantwortung heute hier auch gerecht. (Abg. Morak: Herr Kogler, was machen wir jetzt mit dem Koziol-Gutachten? Gibt es dazu eine Antwort oder nicht?)

Keine Sorge, zum Koziol-Gutachten kommen wir noch! Da müssen wir noch ein paar Klarstellungen vornehmen. Sie haben völlig recht!

Zunächst geht es aber noch um eine andere Klarstellung: Wir halten es nicht nur für unzulässig, sondern für völlig infam, dass man hier Herrn Professor Mayer als Haus‑ und Hofgutachter von irgendjemandem beurteilt. Das ist unter jeder Kritik! Es soll zu­mindest auch vermerkt werden, dass dieser plumpen Unterstellung – das ist die harm­loseste Bezeichnung, die mir dafür einfällt – hier wenigstens einmal widersprochen wird.

Im Übrigen wäre es viel sinnvoller, wenn wir die unsinnige Praxis der Ordnungsruferei schon pflegen, diese nicht unbedingt dann auszupacken, wenn es gegen uns selbst


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