Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 157

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geht, sondern sinnvollerweise nur dann, wenn es um Unbeteiligte beziehungsweise solche geht, die sich hier nicht wehren können. Das wäre ordnungsrufwürdig. (Beifall bei den Grünen.)

Ich bedanke mich nochmals für den Zwischenruf betreffend das Koziol-Gutachten, auf den ich jetzt eingehe, bevor wir uns dem Herrn Bundesminister und seiner Anfragebe­antwortung zuwenden. Der Ausschuss hat einstimmig die Herausgabe der Gutachten beziehungsweise Teilgutachten beantragt. Die Ausschussmeinung ist völlig klar: Es handelt sich hiebei um Unterlagen, die im Zuge der Bundesvollziehung erstellt wurden. Seien Sie doch nicht kindisch: Herr Minister Darabos hat nicht eine Nachtkästchen-Lektüre geordert, weil er von diesem Thema nicht mehr genug bekommen kann! Er hat dieses Gutachten nicht als Privatperson angefordert, um sich irgendwie daran zu delektieren, sondern um – wie wir jedenfalls hoffen – diesen Beschaffungsvorgang auch im Nachhinein so zu bewerten, dass daraus eine politische Haltung gestärkt wer­den kann. Wir hoffen jedenfalls noch auf diese politische Haltung Ihrerseits! Konkret geht es jetzt aber darum, dass natürlich völlig unbestritten ist, jedenfalls aus meiner Sicht, dass für das Parlament völlig unbestritten sein muss, dass diese Unterlagen zu übermitteln sind. Einen Privatminister werden auch Sie nicht erfinden! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Missethon.)

Wir kommen jetzt zur wirklichen Sache: Immerhin liegt eine Dringliche Anfrage vor, die der Herr Vizekanzler – unter Anführungszeichen – „beantwortet“ hat, und ich möchte jetzt in einem Punkt noch einmal auf Mayer zurückkommen: Ich weiß nicht, woher Frau Kollegin Fekter – jetzt flüchtet sie gerade – die Courage nimmt, sich auf Mayer zu beru­fen, denn dieser schreibt – es ist zwar schon zitiert worden, aber man muss es einfach noch einmal sagen – unter Punkt 3, genau gemessen an dem vorgelegten und ihm übermittelten Sachverhalt: „Diese Vorgangsweise ist unzulässig.“

Wenn Sie dauernd auf Abs. 4 rekurrieren, dann braucht man nur hinzuzufügen, dass es in diesem um allfällige Aufwendungen geht, über die der Ausschuss nicht unbedingt Kenntnis erlangen muss, die privateste Dinge wie Krankheiten betreffen und die allen­falls als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden können. Dieses Beispiel hat er gebracht, und wir bringen dieses hier gerne auch noch einmal. Ich verstehe Kollegen Van der Bellen, dass er zunächst darauf verzichtet hat, das anzuführen, weil man ja nicht glauben mag, dass es ÖVP-Abgeordnete gibt, die immer noch vorgeben, dem Analphabetismus zu frönen, und zwar immer dann, wenn es ihnen passt. Jetzt ist es allerdings offensichtlich notwendig, hier zu Leseübungen aufzurufen, damit das auch im Protokoll verankert ist.

Nächster Punkt: Herr Vizekanzler, in jenem Akt, um den es hier geht, geht es nicht um privateste Details. Das können Sie Ihrer Unterlage entnehmen, die Sie und Ihre Mit­arbeiter heute übermittelt bekommen haben, und umso unverzeihlicher ist Ihre Beant­wortung! Es findet sich sogar in der Begründung unserer Anfrage, dass es in diesen Akten – und das muss man sich jetzt einmal auf der Zunge zergehen lassen – eben nicht um privateste Details geht, Frau Kollegin Fekter, sondern zum Beispiel um Konto­nummern, die geschwärzt sind, hinsichtlich welcher wir aber aus anderen Zusammen­hängen schließen konnten, dass es sich um Honorare für die „Creativ Promotion“ han­delt. – Dabei denken Sie sich nichts? Wenn diese Schwärzung verhüllt, dass es sich um Zahlungen in die Sphäre der ganz unmittelbar Beteiligten handelt, haben Sie noch – unter Anführungszeichen – die „Courage“, sich hier hinzustellen und zu sagen: Das ist alles richtig und gerecht. – Dazu sage ich: Das kann nicht sein!

Jetzt komme ich zu Ihrer Antwort, die sinngemäß so gelautet hat, Herr Vizekanzler, dass dann davon auszugehen ist, dass richtig übermittelt wurde, wenn geschwärzt ist. – Das kann es doch nicht sein! Sie können doch nicht, weil Sie Ihren Beamten ein so weitgehendes Vertrauen entgegenbringen, die Logik daraus ableiten, dass etwas,


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