Von der Finanzverwaltung sind sohin jene Akten beziehungsweise Aktenteile von der Aktenvorlage auszunehmen, die mit dem Beschaffungsvorgang der Eurofighter Kampfjets nichts zu tun haben können.
Sollte die Trennung der einzelnen Aktenteile faktisch nicht möglich sein, so wäre das Amtsgeheimnis durch Schwärzungen auf dem entsprechenden Aktenteil zu wahren.
Die Nichtbeachtung dieses Umstandes würde letztlich zu einer Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht führen, die wiederum geeignet wäre, Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich auszulösen, insbesondere, wenn dem Abgabenschuldner durch die nicht gerechtfertigte Bekanntwerdung von Geschäfts- und Betriebsdaten in der Öffentlichkeit ein Schaden erwächst.
Zu guter Letzt – und das ist jetzt gerade im Zusammenhang mit den heutigen Informationen aus der APA sehr interessant! –: Insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die vertrauliche Behandlung von Akteninhalten in der Vergangenheit oftmals nicht vollständig gewahrt werden konnte, ist ein sorgfältiges Vorgehen geboten. – Zitatende.
Im Zusammenhang mit dieser Vertraulichkeit – oder nicht gewahrten Vertraulichkeit – hat uns dann heute eine Meldung der APA ereilt, in der der Öffentlichkeit die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts zur Kenntnis gebracht wurde, dass einer Klage gegen den Ausschussvorsitzenden Pilz auf Unterlassung der Veröffentlichung vertraulicher Informationen aus Steuerakten von österreichischen Bürgern auf seiner Homepage stattgegeben wurde.
Bei aller objektiver Aufklärungsnotwendigkeit aller Fragen in diesem Ausschuss ist es gerade bei der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses absolute Notwendigkeit, im rechtlich einwandfreien Rahmen zu agieren und nicht – wie der Ausschussvorsitzende Pilz – mit so etwas in Verbindung gebracht zu werden und praktisch auch schon durch das Gericht in erster Instanz verurteilt zu werden.
Durch solches Agieren – speziell durch den Ausschussvorsitzenden und auch diverse andere Ausschussmitglieder – wird nämlich wirklich die Glaubwürdigkeit dieses Gremiums schwerstens verletzt.
Ich muss sagen, die weitere Vorsitzführung durch den Abgeordneten Pilz wird im Ausschuss wirklich ein Diskussionspunkt in der nahen Zukunft sein müssen.
In diesem Zusammenhang frage ich aber auch Herrn Pilz – er ist jetzt nicht da –, ob er als Ausschussvorsitzender seinen Ankündigungen nachgekommen ist, die er mir und auch dem Ausschuss gegenüber kundgetan hat, den ständigen Vertraulichkeitsverletzungen durch den Untersuchungsausschuss einen Riegel vorschieben zu wollen, indem er auch ein persönliches Gespräch mit der Präsidentin Mag. Prammer führt. Jetzt ist sie ja da. Vielleicht kann er dann beantworten, ob er diesen Ankündigungen nachgekommen ist und wie er sich im Lichte der heutigen Informationen der strafrechtlichen Verurteilung selbst unter Kontrolle bringen will. (Abg. Brosz: Wieso „strafrechtliche Verurteilung“? – Einstweilige Verfügung!)
Aber nun zurück zu den geschwärzten Akten: Aus unserer Sicht muss ich schon feststellen, dass eine Beeinträchtigung der Arbeit im Ausschuss durch die übermittelten Akten nicht gegeben war, denn wenn die übermittelten Akten beziehungsweise die Schwärzungen wirklich so fragwürdig gewesen wären und den Akten praktisch regelmäßig jegliche Information genommen worden wäre, wie wäre es dann möglich gewesen, die Zahlungen Steininger-Wolf aufzudecken, die Zahlungen Steininger-Rumpold aufzudecken und darüber zu diskutieren?
Es sind Zahlungen geflossen, wir haben sie den Akten entnommen, und da kann wohl keiner kommen und sagen, es werde so geschwärzt, dass kein Mensch weiß, was da
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