vorgefallen ist. – Das heißt, aus unserer Sicht hat der Steuerakt Steininger wirklich alles hergegeben.
Folgendes möchte ich noch unterstreichend wiederholen: Die von der Finanzprokuratur bei der Übermittlung der Steuerakten aufgestellte Befürchtung der Missachtung der Vertraulichkeit dieser hochsensiblen Unterlagen wurde durch das Agieren des Ausschussvorsitzenden – und wenn man Medienberichten glauben darf, auch durch das Agieren des SPÖ-Kollegen Kräuter – bestätigt.
Ich habe hier – und das darf ich vorzeigen – zwei Seiten aus „NEWS“, Nummer 15 aus 2007, wo auf einer Seite wirklich Eins-zu-eins-Kopien aus einem Steuerakt zu sehen sind, und auf der anderen Seite steht:
„Günther Kräuter. Der SPÖ-Abgeordnete brachte die Causa Wolf aufs Tapet.“
Das heißt, wenn schon so offiziell vertrauliche Unterlagen an die Medien gespielt werden, muss das wirklich Konsequenzen haben, und dafür hätte an sich der Ausschussvorsitzende zu sorgen! (Beifall beim BZÖ.)
Kurz ansprechen möchte ich noch, bevor meine Redezeit leider zu Ende geht, die andere Seite, die es zu kritisieren gilt, nämlich die Nicht-Übermittlung des angeforderten – nämlich mit einstimmigem Beschluss des Untersuchungsausschusses angeforderten! – Teilrechtsgutachtens des Herrn Dr. Koziol, welches der Bundesminister für Landesverteidigung hat anfertigen lassen.
In diesem Fall gibt es wirklich keine Ausrede vonseiten des Landesverteidigungsministers! Immer wenn er mit seiner Begründung kommt, es gibt keine Deckung durch den Untersuchungsgegenstand, und wenn er sagt, dass er es uns deswegen nicht übermitteln kann, ist das lachhaft. Denn wenn eine Expertise über Zahlungen im Zusammenhang mit der Beschaffung vorliegt und wir als einen Punkt im Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses angeführt haben, dass die Kosten eines Ausstiegs aus dem Eurofighter-Vertrag zu beleuchten sind, dann ist wohl klar, dass gerade diese Expertise wesentlich für unsere Ausschussarbeit ist.
Auch ein weiterer Punkt, den Herr Minister Darabos immer wieder anführt, ist verfassungsrechtlich nicht gedeckt, auch wenn man es ihm menschlich zugute halten kann, dass er Herrn Dr. Koziol als Gutachter versprochen haben will, das Gutachten nicht vor seinem Endgutachten an die Öffentlichkeit zu bringen. Das mag alles sein, durch die Verfassung ist das aber nicht gedeckt. Der Ausschuss hat ein Recht, diese Informationen zu erhalten, um wirklich seiner Aufklärungsarbeit nachkommen zu können.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal von unserer Seite festhalten: Wir wollen eine Aufklärung, aber Recht und vor allem das Recht der Bürger muss Recht bleiben! – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nur zur Klarstellung und zur Information: Ich habe mich vorhin in der Zeittabelle geirrt, das BZÖ hat sehr wohl noch eine Restredezeit; damit hier kein Missverständnis aufkommt.
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort. 7 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Vizekanzler! Ich wollte mich eigentlich nicht mehr mit der tatsächlichen Berichtigung des Herrn Ing. Westenthaler, die keine war, auseinandersetzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sicher war es eine! Das war eine klassische sogar!) Ja, „klassisch“ in Ihrem Sinn. Ich möchte nur, damit es auch im Protokoll steht, sagen, was Sie tat-
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