Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 194

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Stoisits. 7 Minuten frei­willige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.


18.47.05

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i gos­podo! Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Dr. Lichtenecker: Dobar dan!) Ich habe na­türlich insgeheim gehofft, dass Frau Ministerin Berger auch zu diesen ersten Lesungen kommen wird, denn es gibt auch noch … (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) – Rudi, ich bin so ruhig, und er ruft irgendwie dazwischen.

Ich habe insgeheim gehofft, dass die Frau Bundesministerin nicht nur zu dieser ersten Lesung kommen wird, sondern es kommen auch noch andere erste Lesungen, weil das in den letzten Jahren, zumindest in den letzten 15 Jahren eine Übung gewesen ist, die ihre Vorgänger und ihre Vorgängerin, Frau Mag. Gastinger, auch so gepflogen haben. Minister Michalek, Böhmdorfer und dann Frau Mag. Gastinger sind, weil es ja nicht allzu häufig ist, dass es erste Lesungen aus Vorlagen des Justizbereiches gibt, in der Regel gekommen. Kann sein, dass sie im Ausland ist, ich weiß es nicht. Ich nehme es ihr ja nicht übel. Ich habe ja nur gesagt, ich habe insgeheim gehofft. Aber im We­sentlichen wendet sich meine Rede nicht an die Frau Ministerin, die ja im Großen und Ganzen mit den Überlegungen der Grünen übereinstimmt, sondern meine Ausführun­gen wenden sich in erster Linie an die Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates. Jene, die in der letzten Legislaturperiode schon Mitglieder des Nationalrates waren, haben sich ja damit schon auseinandergesetzt, in dem Fall auch zwangsläufig, weil es schon einmal eine erste Lesung über einen Antrag der Grünen zu dieser Materie gab.

Wir haben auch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Justizausschusses, im Jus­tizausschuss im Juli oder Ende Juni letzten Jahres über den Initiativantrag der Grünen bezüglich bedingter Entlassung diskutiert. Wenn Sie sich erinnern, vor allem die Kolle­gen von den damaligen Regierungsparteien, ÖVP und BZF-Mixtur, Sie haben diesen Antrag abgelehnt, und zwar mit Argumenten, die zum Teil mehr als diskussionswürdig sind, mit Argumenten, die jetzt von der Frau Ministerin bereits aufgegriffen wurden, und zwar in ihrem Bemühen, sich der Problematik der überfüllten Gefängnisse in Österreich zu stellen.

Erste Lesungen haben es so an sich, dass nicht alle in Jubel ausbrechen über das, was eine Fraktion vorschlägt. Das ist nur allzu verständlich. Erste Lesungen haben den Zweck, dass die Diskussion über thematische Inhalte eingeleitet wird.

Ich möchte daher kurz erläutern, worum es in unserem Antrag geht:

Mit Stichtag 28.2.2007 gab es in Österreichs Justizanstalten einen Belag – so heißt das, das sind diese technischen Ausdrücke – von 9 039 Häftlingen, davon ein bisschen über 2 000 in Untersuchungshaft. Diese Zahl ist österreichischer Rekord. So viele Häft­linge gab es in Österreichs Justizanstalten noch nie zuvor, nicht einmal zum Zeitpunkt vor den Reformen in den siebziger und achtziger Jahren. Der signifikante Anstieg war in den Jahren ab 2001, denn zwischen 1988 und 2001 war die Belagszahl in den Ge­fängnissen immer rund um 7 000 – ein bisschen darunter, ein bisschen darüber. Seit dem Jahr 2001 hat sich diese Zahl um über 2 000 Häftlinge insgesamt erhöht.

Österreichs Gefängnisse sind nicht nur ausgelastet und voll belegt – wie es in der Fachsprache heißt –, sie sind überbelegt. Das kann man am Beispiel der Justizanstalt Josefstadt sehen. Und das ist eine wirklich ernst zu nehmende Tatsache, weil überbe­legte Gefängnisse schlicht und einfach gefährlich sind – nicht nur für die Insassen, das auch, aber vor allem auch für die Umgebung, sprich auch für die Allgemeinheit, weil sich das Aggressionspotential und die Gefahren, die sich dadurch ergeben, einfach po­tenzieren.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite