Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 198

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wort auf dieses Problem sein. Das muss man auch in dieser Diskussion berücksichti­gen.

Eine Antwort kann sein – und ich glaube, die geben wir im Budget für die Jahre 2007 und 2008, das wir in den nächsten Tagen diskutieren –: Mehr Geld, mehr Personal auch für die Justizanstalten. 150 Wachebeamte mehr im Jahr 2007, über 12 Prozent, fast 13 Prozent mehr Budget im Bereich der Justizanstalten im Jahr 2007 ist eine wich­tige und richtige Antwort auf größere und gestiegene Häftlingszahlen. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich ist auch, wie schon zu Beginn gesagt, die Diskussion über das Instrument der bedingten Entlassung insgesamt wichtig. Wir werden diese Diskussion auch gerne im Justizausschuss gemeinsam führen, aber es ist uns bei dieser Diskussion schon auch wichtig, gewisse Eckpunkte von Beginn an zu betonen.

Ich hielte es für ein falsches Signal, hier eine quasi Automatik einzuführen: bedingte Entlassung, gesetzlich vorgeschrieben nach einer bestimmten Dauer. Ich glaube, das wäre die falsche Antwort. Die Verhängung von Strafen und auch die Verhängung teil­bedingter Strafen und derzeit auch die bedingte Strafnachsicht eines Teiles der Strafe soll Sache unabhängiger Richter sein. Das sollen auch weiterhin die entscheiden, und hier soll keine Automatik vorgegeben sein. Man darf nicht übersehen, das könnte auch zur Konsequenz haben, dass die Gerichte, wenn sie wissen, dass nach zwei Dritteln der Dauer jedenfalls bedingt entlassen wird, einfach auch das Strafausmaß so anpas­sen, dass sie sagen, die Strafe soll einmal so lang sein, um sicherzustellen, dass eine gewisse Dauer auch wirklich abgesessen wird. – Das wollen wir, glaube ich, nicht, son­dern es soll eine Antwort sein, die flexibel im Einzelfall von den Gerichten gegeben wird.

Was mich zuletzt noch ein bisschen gestört hat, liebe Frau Kollegin Stoisits, war natür­lich auch dieser Vergleich. Den Vergleich mit Deutschland und der Schweiz bei den be­dingten Entlassungen isoliert zu betrachten, ist meiner Meinung nach falsch und greift zu kurz. Wenn man vergleicht, dann müsste man auch sehen, wie die teilbedingten Strafen im Vergleich der verschiedenen Länder verhängt werden, und letztlich auch, wie sich die Aufklärungsraten und die Kriminalität insgesamt in den verschiedenen Ländern entwickelt haben und entwickeln. Ich glaube, nur ein Gesamtvergleich kann hier ein realistisches Bild geben, um eine Lösung zu bieten.

Abschließend: Wir werden diese Diskussion gerne führen. Ich bin gespannt auf eine konstruktive Diskussion, und ich bin überzeugt, dass es natürlich auch Verbesserun­gen im System der bedingten Entlassungen geben wird, die wir auch dann gemeinsam umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP.)

19.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.


19.06.35

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung nach frühzeitiger Entlassung von Kriminellen ist gerade in Zeiten wie diesen durchaus eine, angesichts deren sich viele Bürger in Österreich berechtigterweise an den Kopf greifen. Stark steigende Kriminali­tätszahlen, eine unglaubliche Entwicklung im Kriminalitätsbereich, wo wir in manchen Bereichen – in Wien zum Beispiel – plus 30 Prozent beim Straßenraub erleben müs­sen, wo Bürger einfach Angst haben, auf die Straße zu gehen, und damit rechnen müssen, dass die Chance durchaus eine sehr hohe ist, einmal selbst Opfer werden zu können.

 


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