Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 199

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Wir erleben in Wien eine Steigerung des Raubes an Banken und Postfilialen von 30 Prozent. Wir erleben in Wien eine Situation, wo täglich in 450 Wohnungen eingebro­chen wird – also unglaubliche Zahlen! Und dann geht man her und sagt: Wir haben steigende Kriminalität, daher haben wir überfüllte Haftanstalten – und deshalb müssen wir dafür Sorge tragen, das Problem steigender Verbrechen, steigender Kriminalität mit mehr Häftlingen dahin gehend zu lösen, dass wir diese frühzeitig entlassen.

Was ist denn das für ein Ansatz? Was ist denn das für eine Sicherheitspolitik? Wie kann denn da der Bürger überhaupt noch Verständnis dafür aufbringen, wenn man sol­che abstrusen Ideen hat?

Man sollte dafür Sorge tragen, dass wir ausreichend Hafträume sicherstellen, dass wir in ausreichend Hafträume, in ausreichend Personal investieren, das heute letztlich auch darunter leidet, weil es auch in diesem Bereich, im Bereich des Strafvollzuges nicht ausreichend Beamte gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber nein, man macht den Vorstoß in Sachen Verringerung der Häftlingszahl, in Rich­tung frühzeitiger bedingter Entlassung. Und wenn man sich dann die Zahlen anschaut, dann sieht man: Im Jahr 2005 wurden 45 691 Personen in Österreich verurteilt. 22 402 Personen davon waren vorbestraft, sprich keine Unbekannten, keine Täter, die das erste Mal eine Tat begangen haben und überführt worden sind – nein, Vorbestraf­te! Wir haben darüber hinaus 11 533 Personen, die verurteilt worden sind, die sogar mehr als drei Vorstrafen gehabt haben – also durchaus Täter, wo man klar erkennt: Das sind keine Ersttäter, das sind Täter, die immer wieder Verbrechen begehen. Und da wollen Sie der Bevölkerung weismachen, wenn man die frühzeitig entlässt, dass das zu mehr Sicherheit beitragen kann? – Mit Sicherheit nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Gegenteil wird der Fall sein: Die werden früher die Möglichkeit haben, im Bereich Einbruch, Überfall und Sonstiges wieder tätig zu werden. Und das ist genau diese negative Signalwirkung: Wenn heute Verbrecher und Tätergruppen wissen, dass sie eigentlich nicht wirklich Großartiges zu befürchten haben, und wenn sie wissen, dass sie nach Verbüßung von zumindest der Hälfte ihrer Haftstrafe, die sie erhalten haben, vielleicht mit einer bedingten Entlassung rechnen können, dann ist das ja, bitte, fast eine Einladung für die organisierte Kriminalität, die sich das ausrechnen kann.

Das ist einfach unverantwortlich, wenn man so vorgeht! Von 7 136 Personen, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, waren 6 055 vorbestraft! Allein an­hand dieser Vergleichssumme sieht man, wovon wir hier reden. Ich habe manchmal den Eindruck, dass manche, die hier Forderungen aufstellen, so wie die Abgeordnete Stoisits, nicht wissen, wovon sie sprechen! Oder – noch viel schlimmer –: Wenn Abge­ordnete Stoisits weiß, wovon sie spricht, dann handelt sie eigentlich noch viel unver­antwortlicher – und das ist etwas, wo wir zu Recht sagen, damit eignet sie sich auf gar keinen Fall als Volksanwältin. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Jahr 2006 hat es 13 000 Haftantritte gegeben. 4 857 Personen hatten zumindest schon eine Haftstrafe hinter sich. – Alle diese Zahlen zeigen auf, worum es geht: Wir haben in den letzten Jahren eine Einsparung im Strafvollzug erleben müssen, und jetzt geht man her und versucht – anstatt dort Investitionsmaßnahmen zu setzen –, genau im falschen Bereich Vorschläge zu machen. Das muss man einfach verurteilen!

Und wenn Frau Ministerin Berger in einem Interview erklärt, die abgeschlossenen Bud­get- und Personalverhandlungen brächten nur kleine Beiträge zur Entspannung, wir müssten letztlich schauen, dass wir mit den Häftlingszahlen herunterkommen, dann kann das doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, sondern ist in Wirklichkeit hane­büchen. Und wenn man sich anschaut, was das für Pläne sind – Ausweitung der be­dingten Entlassung, Hausarrest statt kurzer Haftstrafen und U-Haft, leichtere Umwand­lung von Freiheitsstrafen in Geldstrafen, Änderung des Tatbestandes der Gewerbs-


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