Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 205

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das habe ich schon gesagt, logischerweise mehr Gauner auf freiem Fuß in unserer Ge­sellschaft herum.

Zweite Konsequenz: Wir bräuchten zumindest eine wesentlich verstärkte und nicht ausgehungerte Exekutive, um die Menschen in unserem Lande vor diesen frei herum­laufenden Gesetzesbrechern zu schützen, denn darauf wird immer wieder vergessen bei diesen modernen Strafrechtsdiskussionen: Es geht nicht in erster Linie um den Tä­terschutz – es geht um den Opferschutz, um den Schutz der Bevölkerung! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schalle.)

Dritte Konsequenz: Ein solches Gesetz würde mit seinen zwingenden gesetzlichen Be­stimmungen auch die Unabhängigkeit der Rechtsprechung untergraben. Der Herr Kol­lege von der ÖVP hat es kurz angeschnitten: Wie sollten denn die Richter darauf re­agieren? – Na ja, die einen sagen: Ich möchte drei Jahre, drei Jahre sollen drei Jahre sein, daher muss ich viereinhalb Jahre geben. Oder, der andere sagt: Ich beuge mich diesem Diktat. – Nein, meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass man hier den Richtern irgendwo ins Handwerk pfuschen sollte. Man sollte genau diesen Bereich der freien und unabhängigen Rechtsprechung überlassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein solches System mit zwingenden Bestimmungen über vorzeitige Entlassung würde unser geltendes System des Strafrechtes, wie Sie aus diesen Ausführungen gesehen haben, meine Damen und Herren, eigentlich schon überhaupt in Frage stellen.

Es hat seinen guten Grund und ist auch bewährte Tradition, dass der Gesetzgeber in unserer Republik Strafrahmen vorgibt und unabhängige Gerichte anhand des Einzelfal­les über das tatsächliche Strafmaß entscheiden – und nicht die Politik! (Beifall bei der FPÖ.)

All die aufgezählten Punkte, meine Damen und Herren, sind inakzeptabel. Man kann doch nicht nur deswegen, weil der Platz im Gefängnis knapp wird, die Strafrahmen zwingend herunterreduzieren oder die Strafen überhaupt mehr oder weniger abschaf­fen. Dieser Traum, verehrte Frau Kollegin von der ÖVP, wurde in dieser Republik be­reits einmal geträumt, und in Anbetracht der Realitäten wurde er auch endgültig ausge­träumt. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schalle.)

19.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 141/A dem Justizausschuss zu.

19.33.445. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Opfer der anti-homosexuel­len Sonderstrafgesetze amnestiert, rehabilitiert und entschädigt werden (Amnes­tie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz AREG) (151/A)


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Lunacek. Ich erteile es ihr hiermit. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.


19.34.16

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Thema beschäftigt uns schon seit Jahren auch hier in diesem Hohen Haus,


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