Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 204

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Männer und Frauen, zu Hause sind die Kinder und die Eltern – Menschen, für die sich ihr Leben mit der Verurteilung des Angehörigen vollständig verändert hat.

Da kommt aber auch reflexartig die Antwort der Kritiker zur vorzeitigen Entlassung: Ja, das hätte sich der Straftäter doch viel früher überlegen müssen! – Da haben Sie recht, nur: In vielen Fällen zwingen heute wirtschaftliche und vor allem soziale Verhältnisse jemanden zu einer Tat, die er unter normalen Umständen nicht gemacht hätte. Und es macht auch einen Unterschied, ob jemand mit einer Spielzeugpistole bewaffnet oder mit einem scharf geladenen Revolver eine Bank betritt. – Das Gesetz erkennt darin kaum mehr einen merkbaren Unterschied.

Unsere Richter urteilen und verurteilen meist mit Gefühl und mit Kompetenz, wobei sie nach Punkt und Beistrich die geltenden Gesetze anwenden. Aber wir, die Abgeordne­ten dieses Hauses, sind für die geltenden Gesetze verantwortlich, und wir können uns vor dieser Verantwortung auch nicht drücken. Daher bleibt uns allen nur zu wünschen, dass sich unsere gemeinsamen, gut gemeinten Entscheidungen speziell in dieser Fra­ge auf die Betroffenen und die Gesellschaft positiv auswirken. Aber wir müssen uns auch bewusst sein, dass jeder richterliche Irrtum in dieser Frage fatale Folgen für so manchen Bürger nach sich ziehen kann. Möge daher unser Glaube an das Gute im Menschen in dieser Frage nicht sehr oft enttäuscht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Aspöck. Er hat sich eine Redezeit von 7 Minuten vorgenom­men. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.28.14

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich kann eigentlich nahtlos an die Ausführungen meines Klubobmannes anschließen. Zunächst aber ein kleiner Vorspann: Ich habe mir bei der Vorbereitung dieses Themas – weil ich ja die Argumente, die da zu erwarten waren, eben schon so, wie sie vorgebracht wurden, erwartet habe und diese auch im Antrag gestanden sind – eigentlich schon eine Frage gestellt: Sind wir in unserer Ge­sellschaft schon so weit, dass man völlig abstruse Gedanken haben muss, um Schicki­micki sein zu können? (Ruf bei der ÖVP: Das geht so auch!)

Das ist ehrlich die Frage, denn: Die Gefängnisse sind voll wie nie, und das bei einer katastrophalen Aufklärungsquote (Abg. Strache: So ist es! 37 Prozent Aufklärungs­quote haben wir!) seitens unserer Exekutive, die natürlich – das sei betont – überhaupt nichts dafür kann, die seit Jahren ausgehungert wurde. Und trotzdem sind die „Häfen“ fürchterlich überfüllt!

Jetzt kommt das Paradoxon: Unsere Gefängnisse sind überfüllt – jetzt schicken wir die Gauner nach Hause und lassen sie eben frei herumlaufen! – Das ist das Paradoxon in dieser Gesellschaft, Herr Kollege. (Ruf: Die Verbrecher laufen frei herum, weil die Ver­brechen nicht aufgeklärt werden! – Abg. Strache: Das ist der Hintergrund!) Das ist der Hintergrund. Schicken wir sie nach Hause! (Weiterer Zwischenruf.) – Auch darauf kom­me ich noch zu sprechen, Frau Kollegin.

Auf eine solche Situation kann man verschieden reagieren, wie zum Beispiel die Grü­nen mit diesem Antrag von Kollegin Stoisits dies gemacht haben. Sie schreiben zwin­gend vor, dass nach zwei Dritteln Haftverbüßung der Häftling nach Hause zu schicken ist. Somit steht eigentlich schon fest: Bekommt er drei Jahre, braucht er nur zwei Jahre abzusitzen; nur in ganz besonderen Ausnahmefällen sollte das anders sein.

Sollte solches Gesetz werden, meine Damen und Herren – und jetzt ganz ernst –, dann hat das folgende Konsequenzen, und zwar logische Konsequenzen: Es laufen,


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