Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 209

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

meinen, dass wir hier konsequenterweise auch die Gesetzestechnik beibehalten wer­den.

Wir unterstützen jedenfalls diese Initiative, und ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.


19.48.26

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, vorangestellt zu dieser Debatte kann man schon sagen – und davon gehe ich jetzt ein­mal grundsätzlich aus –, dass alle Parteien, die im Hohen Haus vertreten sind, sich ge­gen jede Art von Diskriminierung von homo- oder bisexuellen Menschen aussprechen. Das ist weder etwas Abnormales noch Krankhaftes, noch etwas, das es zu behandeln gilt, sondern vielmehr ist es die Realität, wobei ich davon ausgehe, dass sich alle Par­teien zu dieser bekennen. – Das einmal vorangestellt.

Eine zweite Bemerkung, bevor ich auf den Antrag an sich eingehe: Ich glaube, es ist ja auch bewusst so formuliert – so habe ich auch Frau Kollegin Lunacek verstanden –, dass die Verbrechen, die vor dem Jahr 1945 homosexuell gesinnten Menschen ange­tan wurden, nicht in den Antrag miteinbezogen worden sind, weil auch wir davon aus­gehen, dass jede Ermordung, jede Demütigung, jede Folterung Homosexueller wäh­rend der NS-Zeit abzulehnen und aufs Schärfste zu verurteilen ist.

Das, was Frau Kollegin Lunacek heute aber vorstellt mit ihrem Antrag, ist etwas, das die ÖVP zwar in der Sache für richtig und unterstützenswert hält. Womit wir aber ein Problem haben, ist die Formulierung dahin gehend, dass Sie sich für eine Art General­amnestie aussprechen.

§ 209 StGB, der im Sommer 2005 gefallen ist, beziehungsweise die Tatbestände, die auch begnadigt worden sind, sind ja zum Unterschied nicht als Generalamnestie pas­siert, sondern vielmehr sind hier Einzelprüfungsverfahren beschlossen worden bezie­hungsweise haben wir uns darauf geeinigt, das so vonstatten gehen zu lassen. Ich glaube, dass das der sinnvollere Weg wäre, auch in diesem Fall die weiteren Schritte zu setzen.

Eines muss man auch noch dazusagen, was nämlich die gelebte Praxis betrifft: dass es – und so sieht es ja das geltende Recht in Österreich auch vor – derzeit gelebte Praxis ist, hier keine Generalamnestien vorzunehmen. Die österreichische Rechtsord­nung kennt auch keine generellen Bestimmungen für Entschädigungen von Schäden, die durch gesetzgeberisches Unrecht entstanden sind. Dieses Gesetz, so wie Sie es hier vorgeschlagen haben, wäre eigentlich ein Bruch mit der bisherigen Praxis. Ich glaube deshalb, dass man im Sinne der Sache die Diskussion weiterführen sollte, aber den Prozess, wie man Menschen entgegenkommen kann, um zu ihrer Entschuldigung beziehungsweise zu ihrer Entschädigung zu kommen, anders gestalten sollte und eventuell auch im Ausschuss noch einmal eine diesbezügliche Diskussion führen sollte.

Zu hinterfragen wären auch die Kosten, die damit verbunden sind. Sie schreiben ja hier, dass der Steuerzahler/die Steuerzahlerin dafür zu 100 Prozent aufzukommen hat. Da stellt sich die Frage, ob das aus Sicht des Parlaments auch tatsächlich gerechtfer­tigt ist. Diese zwei Punkte würden wir ersuchen noch einmal zu diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.52

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite