Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 49

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auf einem hohen Niveau weiterlaufen kann, in erster Linie gestützt durch die Export­konjunktur, die vorhanden ist.

In einer solchen Situation ist es natürlich bedeutend einfacher, ein Budget zu machen, als in einer Situation, in der eine wirtschaftliche Rezession gegeben ist. Aber kein Grund zur Traurigkeit, würde ich sagen, seien wir froh darüber, dass die wirtschaft­lichen Voraussetzungen so sind, wie sie sich heute präsentieren, und versuchen wir, gemeinsam das Beste daraus zu machen.

Was heißt das „gemeinsam das Beste daraus zu machen“? – Zum einen haben wir auch in der Vergangenheit des Öfteren erlebt, dass sich das Wirtschaftswachstum nicht direkt in Form von Reduktion der Arbeitslosigkeit umgesetzt hat. Das geschieht jetzt in einem ganz, ganz deutlichen Maße, vor allem auch deswegen, weil natürlich die Wirtschaft in der Zwischenzeit an Kapazitätsgrenzen angelangt ist, wo mit dem bestehenden Personal all die Zuwächse nicht mehr zu bewältigen sind. Daher gibt es eine enorme Nachfrage nach Arbeitskraft, die sich auch in Form einer Senkung der Arbeitslosigkeit in Österreich auswirkt. Wir müssen diesen Weg konsequent weiter­gehen, wenn wir wollen, dass wir unser zentrales Ziel, dass es am Ende dieser Legislaturperiode in Österreich um 25 Prozent weniger Arbeitslosigkeit gibt, auch erreichen.

Daher ist es entscheidend, dass die Menschen in Österreich, die noch keine Beschäf­tigung haben, über Zusatzqualifikationen, Neuqualifikationen imstande sind, jene Beschäf­tigungen aufzunehmen, die heute auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden. Daher ist nur eine forcierte Qualifizierungspolitik das Mittel dazu, den Wirtschafts­aufschwung für eine Reduktion der Arbeitslosigkeit auszunützen – und das ist genau das, was wir ja bei der ersten Regierungsklausur am Beginn dieses Jahres vereinbart haben –, damit nämlich der Wirtschaftsaufschwung dazu führt, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich nachhaltig sinkt, und zwar vor allem die Jugendarbeitslosigkeit, denn wirtschaftliche Gerechtigkeit beginnt bei der Möglichkeit jedes Einzelnen, eine Arbeit zu finden. Genau dazu wollen wir als Bundesregierung unseren Beitrag leisten! (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Zweite, meine sehr verehrten Damen und Herren: Alle Analysen der weltwirt­schaftlichen Entwicklung haben darauf hingewiesen, dass es natürlich bei einem Zusammenhang von Globalisierung und stärkerem Wachstum zu einem immer stär­keren Auseinanderdriften von Löhnen und Gehältern kommt, und zwar nicht nur in Österreich, sondern das ist ein weltweiter Umstand. Das hat auch dazu geführt, dass sich die Lohnquote in letzter Zeit allgemein – nicht nur in Österreich! – trotz Wirt­schaftswachstums nicht positiv entwickelt hat. Daher haben wir uns überlegt, wie eine Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern einen Beitrag dazu leisten kann, dass es zu einer Korrektur kommt.

Wir haben daher in einem Gesamtmaßnahmenpaket mit den Sozialpartnern vereinbart, dass es in Österreich einen generalkollektivvertraglichen Mindestlohn von 1 000 € pro Monat für Vollzeitarbeit gibt (Abg. Ing. Westenthaler: 850!), weil wir uns davon erwarten – und das ist der wesentliche Punkt! –, dass die Deregulierung der Löhne nach unten begrenzt wird. Das ist ein ganz wichtiger Punkt! Der Zusammenhang zwischen diesem Mindestlohn in Österreich und einer gesteigerten Nachfrage nach Arbeit hat den Vorteil, dass das auch wieder zu einem höheren Anteil an Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Reichtum führen wird. Das ist eine Art von Gerechtigkeitspolitik, wie wir sie verstehen: dass nämlich die über 3,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, die jeden Tag in der Wirtschaft, mit der Wirtschaft zur Wertschöpfung beitragen, auch ihren gerechten Anteil davon bekommen. Genau das verstehen wir unter Gerechtigkeitspolitik, Herr Westenthaler! (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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