Sie, Frau Bundesministerin, wollen zum Beispiel eine Offensive bei den Kinderbetreuungsplätzen starten. Das klingt ganz gut, nur sage ich: Ohne finanzielle Mittel, ohne Bundesmittel wird hier nicht sehr viel weitergehen. Denn Sie wissen so gut wie ich, dass die Kinderbetreuung in die Länderkompetenz fällt. Wenn ich nur mein eigenes Bundesland oder viele andere Bundesländer anschaue, dann sehe ich, dass in den letzten Jahren Gott sei Dank sehr, sehr viel bei der Errichtung und beim Ausbau der Kinderbetreuung geschehen ist. Daher denke ich, Sie können natürlich Bewusstseinsbildung betreiben – das ist ganz klar –, aber wenn Sie die Kindergartenmilliarde, die Ihre Fraktion in den letzten Jahren immer wieder gefordert hat, nicht haben und nicht einsetzen, dann wird, denke ich, nicht sehr viel weitergehen. Ich bin daher sehr froh darüber, dass im Familienbudget wenigstens die 700 000 € für innovative Kinderbetreuung, die noch unter einer BZÖ-Ministerin eingeführt wurden, auch in Zukunft weitergeführt werden.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wenn Sie sich einmischen, dann würde ich auch bitten, bei der Tagesbetreuung vor allem darauf Bedacht zu nehmen, dass es eklatante Mängel in der Betreuung schwerstbehinderter Kinder gibt. Hier haben wir zu wenig Tagesbetreuung, vor allem, wenn die Mütter berufstätig sind, und wir haben keinesfalls dem Bedarf entsprechende Öffnungszeiten.
Wenn Sie sich einmischen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dann würde ich Sie auch bitten: Setzen Sie sich dafür ein, dass das Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt ein beitragsfreies wird, denn dadurch entlasten wir wiederum die Familien, hier im Besonderen die Frauen. Es ist auch eine bessere Integration und Chancengleichheit im ersten Schuljahr und in den weiteren Jahren möglich. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn Sie sich einmischen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dann bitte ich auch: Mischen Sie sich ein und sorgen Sie dafür, dass die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld aufgehoben wird. Signale haben Sie ja in diese Richtung schon gesetzt. (Beifall beim BZÖ.)
Gelegenheiten, sich einzumischen, gibt es noch viele. Ich denke, gerade das Schließen der Einkommensschere ist eine große Herausforderung und eine große Aufgabe. Wenn jetzt darüber diskutiert wird und Sie sagen, dass der Mindestlohn von 1 000 € brutto heuer oder im nächsten Jahr umgesetzt werden soll, dann kann ich das nur begrüßen. Nur denke ich, diese Forderung gibt es schon seit längerem, und in der Zwischenzeit hat es ja auch eine Inflation gegeben. Daher sage ich: Jetzt sollten Sie eigentlich nicht einen Mindestlohn von 1 000 € brutto fordern, sondern einen Mindestlohn von mindestens 1 300 € brutto. Sonst ist letztendlich die Differenz zwischen der so genannten Mindestsicherung und dem Einkommen derjenigen, die erwerbstätig sind, eine zu geringe. Hier sollten Sie sich, denke ich, auch noch mehr einmischen. (Beifall beim BZÖ.)
Zum Abschluss etwas, was auch vielleicht ganz aktuell ist: Ich habe den Medien entnommen, dass der Ministerrat heute das neue Hausbetreuungsgesetz im Rahmen des 24-Stunden-Modells präsentiert hat. Hier ist angeführt, dass nun die Zeiten der Pflege ab der Pflegestufe 5 voll angerechnet werden und dass der Bund dafür auch die Dienstnehmerbeiträge – nicht nur die Dienstgeber-, sondern auch die Dienstnehmerbeiträge – trägt.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, setzen Sie sich auch hier ein! Mischen Sie sich bei Ihrem Kollegen Sozialminister Buchinger ein, dass diese Pflege und Betreuung als echte Pensionszeiten nicht erst ab der Stufe 5 gelten, denn die meisten, die zu Hause gepflegt werden, sind eingestuft im Bereich ab Stufe 3, und diejenigen, die zu Hause pflegen und betreuen, sind in erster Linie die Frauen.
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