Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 86

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

auch eine Investition in eine Gesellschaft, der eben ein friedliches Zusammenleben etwas wert ist.

Viele RednerInnen haben ja davon gesprochen, dass Frauenpolitik eine Querschnitts­materie ist. Auch ich habe das immer so verstanden. Ich habe bei meiner Antrittsrede hier im Hohen Haus schon davon gesprochen, dass ich mich in alle Ressorts ein­mischen werde. Ich weiß, das stößt nicht immer auf große Freude – auch auf der Regierungsbank und bei meinen Kolleginnen und Kollegen nicht –, aber ich verstehe Frauenpolitik eben als Querschnittsmaterie, und es ist daher ganz wichtig, dass wir darauf achten, dass die besondere Lebenssituation und die besonderen Probleme von Frauen in allen Ressorts Berücksichtigung finden.

Hierher gehört auch Gender-Mainstreaming, bei dem es darum geht, Frau Abgeord­nete Rosenkranz, dass wir Gesetzesvorhaben einer Überprüfung unterziehen. Dabei geht es nicht um Geschlechtslosigkeit, sondern es geht ganz genau darum, dass man sich, wenn Gesetze beschlossen werden, genau ansieht, wie sich diese auf Männer und Frauen auswirken, und es gibt viele Gesetzesvorhaben, die sich auf Grund der unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern auch auf die Geschlechter unterschiedlich auswirken. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das weiß sie ohnehin!)

Beim Gender-Budgeting ist es ähnlich. Es geht nicht um Geschlechtslosigkeit, sondern es geht darum, sich anzuschauen: Gibt es eine gerechte Verteilung auch der Budget­mittel? Und ich denke, das sollten wir außer Streit stellen, dass es wichtig ist, dass die besondere Situation von Frauen Berücksichtigung findet, dass es Gender-Main­streaming, Gender-Budgeting geben muss. Dazu braucht es einen Leitfaden, damit es nicht missverstanden wird, und ich werde daher auch einen Leitfaden für Gender-Mainstreaming herausgeben, und ich werde einen Leitfaden für Gender-Budgeting herausgeben, beide mit einem theoretischen Teil und einer Checkliste für Bud­getistInnen, für LegistInnen, damit wir darauf achten, dass die Interessen der Frauen auch tatsächlich berücksichtigt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, das Wesentlichste aus frauen­politischer Sicht sind die Maßnahmen, die auch die Schwerpunkte dieser neuen Bun­des­regierung bilden. Das sind die Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut. Wir haben in der Vergangenheit eine dramatische Entwicklung gehabt, durch die die Zahl jener Menschen, die von Armut gefährdet sind, auf über eine Million gestiegen ist. Ich halte es in einem so reichen Land wie Österreich für eine Schande, dass so viele Menschen armutsgefährdet sind. Es muss daher unser politischer Schwerpunkt sein, Maßnahmen zu setzen, um Armut zu bekämpfen.

Die Einführung der Mindestpension war eine erste Maßnahme, mit der wir es geschafft haben, die Einkommen von 115 000 Frauen über die Armutsschwelle anzuheben. Ich bedanke mich auch bei den Sozialpartnern, die auf einem guten Weg sind und, wie ich weiß, sehr konstruktive Gespräche über die Einführung eines Mindestlohns führen. Das ist etwas, was längst an der Zeit ist. Vor zehn Jahren schon beim Frauen-Volks-  begehren habe ich das schon unterstützt, dass es diesen Mindestlohn gibt. Vor allem trifft es natürlich Frauen, die in spezifischen Branchen tätig sind. Über 43 Branchen haben bei Vollzeiterwerbstätigkeit noch immer einen Kollektivvertrag, nach dem sie keine 1 000 € verdienen. Ich erwarte mir also hier einen Schub für mehr Gerechtigkeit bei Fraueneinkommen.

Der zweite große Schwerpunkt der neuen Bundesregierung ist, nicht tatenlos zuzu­sehen, wie sich Arbeitslosigkeit entwickelt, sondern Arbeitslosigkeit aktiv zu bekämp­fen. Das ist im Übrigen auch das beste Mittel, um Armut überhaupt zu verhindern, dass


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite